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WEKA MEDIA lädt zur Fachtagung „Abfallwirtschaft 2008“ ein

18.06.200810:47 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: WEKA MEDIA lädt zur Fachtagung „Abfallwirtschaft 2008“ ein

(openPR) Kissing, 17. Juni 2008 – Welche sind die aktuellen Entwicklungen im Abfallrecht? Wie funktioniert die abfallrechtliche Registerführung? Was ist der aktuelle Stand beim elektronischen Nachweisverfahren? Diese Fragen und noch viele mehr beantworten Experten im Rahmen der Fachtagung Abfallwirtschaft 2008, die vom 16.–17. September 2008 in Wiesbaden stattfindet.



Im Mittelpunkt der Diskussion in Unternehmen steht zurzeit die Neuordnung der abfallrechtlichen Überwachung. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist ab April 2010 für alle am Verfahren beteiligten Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger verpflichtend. Betriebe müssen, da der technisch-organisatorische Aufwand sehr hoch ist, frühzeitig die Weichen stellen, um der geforderten elektronischen Nachweisführung nachzukommen. Mit der Einrichtung der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) steht bereits ab Februar 2009 die geeignete Schnittestelle für die ersten Schritte im geordneten eANV-Betrieb zur Verfügung und die Betriebe sollten dies nutzen. Auf der von WEKA MEDIA veranstalteten Fachtagung Abfallwirtschaft 2008 zeigen Experten, welche die betrieblichen Anforderungen sind und wie sich diese sinnvoll und wirtschaftlich umsetzen lassen. Sie vermitteln den Teilnehmern nicht nur den aktuellen Stand sondern geben ihnen auch wertvolle Orientierungs- und Entscheidungshilfen an die Hand.
An der Neuerung der abfallrechtlichen Überwachung hängt auch die Einführung des Registers; in Wiesbaden wird das wichtige Thema „Registerführung“ daher ausführlich besprochen. Tagungsleiter Dr. Olaf Kropp gibt Aufschluss über die rechtlichen Pflichten und über die Varianten bei der Führung von Registern.
Auf der Agenda der Fachtagung stehen außerdem aktuelle Entwicklungen im deutschen und europäischen Abfallrecht, Aufgaben und Funktionen des Abfallbeauftragten im Alltag, Pflichten des Abfallerzeugers bei Drittbeauftragung und REACH. Zahlreiche Praxisbeispiele und der Austausch mit Kollegen und Referenten runden die Veranstaltung ab.

Die Vorträge im Überblick:
• Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht
(Dr. Antje Wittmann, Rechtsanwältin, Baumeister Rechtsanwälte, Münster)
• Abfallrechtliche Registerführung – wie geht das?
(Dr. Olaf Kropp, Justiziar, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH)
• Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)
(Ute Müller, Geschäftsführerin, Consist ITU Environmental Software GmbH, Hamburg)
• Der Abfallbeauftragte – Praxiserfahrungen aus der Arbeit in einem Großklinikum
(Dr. Klaus Schubert, Umweltschutzbeauftragter, Universitätsklinikum Jena)
• Abfall und REACH
(Dr. Erwin Pfleging, Abteilungsleiter Sicherheit und Umweltschutz, Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, Karlsruhe)
• Entsorgungspflichten und Drittbeauftragung
(Dr. Olaf Kropp, Justiziar, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH)

Die Tagung richtet sich an Abfall- und Umweltbeauftragte, leitende Mitarbeiter in den Umwelt- und Sicherheitsabteilungen, Leitungs- und Aufsichtspersonal in Entsorgungsunternehmen, Anlagenbetreiber, Sachverständige und Umweltgutachter, Unternehmensberater, Planer, Ingenieure und Techniker.
Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Abfallbeauftragte gemäß §§ 54, 55 KrW-/AbfG.

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