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TOP-Zusatzversichert rät vor der Urlaubszeit die Prüfung des Krankenversicherungsschutzes

(openPR) TOP-Zusatzversichert, der Spezialist für Krankenzusatzversicherungen, rät rechtzeitig vor Beginn der Ferienzeit allen, die ihren wohlverdienten Urlaub im Ausland verbringen, an den Abschluß einer Reisekrankenversicherung zu denken. Für gesetzlich Krankenversicherte ist es wichtig, da die Kassen nur Versicherungsschutz in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen leisten. Teilweise werden diese Leistungen nur bei bestimmten Vertragsärzten erbracht und es sind zusätzlich oft empfindliche Selbstbeteiligungen zu erbringen. Ein erforderlicher Rücktransport kann durch die gesetzlichen Kassen gar nicht erstattet werden. Hier können leicht einige tausend Euro zusammen kommen. Auch privat Krankenversicherte , die ihre private Versicherung noch nicht in Anspruch genommen haben, sollten eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Wenn dann Krankheitskosten im Ausland entstehen, werden die über die Reiseversicherung erstattet. Somit bleibt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung erhalten. Gesetzlich Krankenversicherte finden die Regelungen für Ihr Reiseziel im Internet unter www.dvka.de. Dort können Sie sich Merkblätter für ihr Urlaubsland herunterladen.
Über die Kosten einer Reisekrankenversicherung kann man sich unter www.top-zusatzversichert.de informieren.

ASK-TOP Arno Schimanski Krankenversicherungsservice
www.TOP-Zusatzversichert.de

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