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Sieg nach Punkten für die Funktionstherapie

13.05.200811:06 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Rechtsstreit klärt Erstattungsansprüche von Patienten mit Kiefergelenkbeschwerden

München, 13.05.08 (gzfa) – Ein Rechtsstreit zwischen Privatpatient und Versicherungsunternehmen vor dem Münchner Amtsgericht hat Grundsatzfragen geklärt: Die zahnärztliche Funktionsdiagnostik und –therapie zählt zu den anerkannten Heilmethoden, der Versicherer muss die Kosten 100prozentig erstatten. Darüber hinaus können Patienten mit Kiefergelenkbeschwerden auch bei anfallenden Zahnersatzlösungen auf mehr Erstattung hoffen. Es steht nun fest, dass in diesen Fällen eine begleitende Funktionstherapie medizinisch dringend geboten ist. Kurz vor Urteilsverkündung im April lenkte das Privatversicherungsunternehmen ein. Es wird dem klagenden Patienten sämtliche Kosten für Zahnarzt und Zahntechnisches Labor in Höhe von knapp 3.400 Euro erstatten. „Eine solche Rechtsauslegung schafft mehrfach stabile Verhältnisse. Das kann eines Tages auch die Ansprüche gesetzlich Versicherter berühren“, bestätigt Professor Jürgen Nauschütt, der mit seiner Münchner Kanzlei den Fall durchgefochten hat. Die zahnärztliche Funktionstherapie ist eine Heilmethode für Patienten mit Kiefergelenkbeschwerden. Diese rühren meist von einem Fehlbiss her, bleiben oft jahrelang unerkannt und verursachen häufig Symptome wie Kopf- oder Rückenschmerzen.

Drei Jahre fachliche Auseinandersetzung

Ein prall gefüllter Ordner liegt vor Professor Nauschütt und Rechtsanwalt Marc Sperrer. Darin bündelt sich eine umfangreiche außergerichtliche Korrespondenz, viele Erklärungen und fachliche Aufbereitungen aus über drei Jahren, Gerichtsakten inklusive. „Wenn uns Fälle dieser Art begegnen, haben wir bislang über die außergerichtliche Verständigung gute Ergebnisse erreicht“, so Sperrer. Die Münchner Kanzlei arbeitet als Partner für ein bundesweites zahnärztliches Netzwerk, das intensiv mit der Funktionsdiagnostik und –therapie arbeitet.

Doch 2005 wünschte ein Privatpatient die juristische Klärung und schuf so, ausgestattet mit Rechtsschutzversicherung, eine völlig neue Ausgangslage. Trotz vergleichsweise geringen Streitwerts blieben die Anwälte jahrelang beharrlich am Ball, um ein Grundsatzurteil herbeizuführen. Mit dem vorliegenden Ergebnis öffnen sich für unzählige Patienten die Schranken zur Funktionstherapie, einer erfolgreichen Heilmethode bei Kiefergelenkbeschwerden.

Durchweg pro Funktionsdiagnostik

Es steht nun juristisch fest, dass sich diese Heilmethode nicht mehr grundsätzlich gegen schulmedizinische Lösungen, die vergleichbar nicht existieren, ausspielen lassen muss. Dafür sind die Aussichten auf Heilerfolg zu gut begründet.

Darüber hinaus kann ein zahnärztlicher Funktionstherapeut durchaus die erforderliche medizinische Notwendigkeit anzeigen, ohne dass dabei, wie von der beklagten Versicherung angeführt, möglicherweise Eigeninteresse ins Spiel kommt.

Noch wichtiger können die Ergebnisse des Rechtsstreits in punkto Zahnersatzlösungen werden. Denken Patienten darüber nach und leiden gleichzeitig unter Kiefergelenkbeschwerden, ist eine Therapie sogar dringend geboten, wie der vom Amtsgericht München bestellte Sachverständige wiederholt dargelegt hat. „Die Argumente des Sachverständigen und der bemerkenswerte Einsatz einer Richterin, in die besondere medizinische Problematik einzusteigen, waren für die Sache ein Glücksfall“, konstatiert Professor Nauschütt, Versicherungsexperte und seit über 20 Jahren im Medizinrecht tätig. Er geht davon aus, dass davon alle Patienten mit Kiefergelenkbeschwerden profitieren und der Wandlungsprozess auch vor den gesetzlichen Versicherungen nicht Halt machen wird.

Therapiekonzept mit Standards

Funktionsdiagnostiker und Zahntechniker Franz Weiß, der das zahnärztliche Netzwerk betreibt und das verhandelte Therapiekonzept entwickelt hat, sieht seinen Ansatz gleich mehrfach bestätigt: „Die zahnärztliche Funktionsdiagnostik und –therapie setzt ursächlich an. Ich sehe tagtäglich, wie das Patienten mit Kiefergelenkbeschwerden hilft, die eine jahrelange Odyssee hinter ich haben. Zudem haben wir für unser Therapiekonzept, die DROS®-Therapie, ein standardisiertes Verfahren erarbeitet. Das hilft nicht nur dem zahnärztlichen Funktionstherapeuten, sondern gibt auch den Versicherungsgesellschaften einen guten, nachvollziehbaren Einblick. Wir machen zunehmend gute Erfahrungen damit“, lautet sein Resümee.

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