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Ungewollte Mitgliedschaft – Versteckte Abokosten bei mega-downloads.net?

29.04.200818:47 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Nepper, Schlepper, Bauernfänger - sie lauern nicht nur im echten Leben, sondern auch im Wold Wide Web (www). Ein Interesse teilen alle diese Anbieter jedoch: Geld zu verdienen – und zwar an Ihnen. Die Methoden dazu sind sehr unterschiedlich. Besonders beliebt bei un-seriösen Webseitenbetreibern sind sog. versteckte Abo-Kosten. So wird mit kostenlosen Testzugängen gelockt, die bei nicht rechtzeitiger Kündigung zu kostspieligen Abonnements mit Laufzeiten von zum Teil bis zu 2 Jahren führen. Zu der Vielzahl der unseriösen Angebote hat sich nun auch das Angebot http://www.mega-downloads.net/ gesellt.



Auf dieser Seite werden, zumeist kostenlose Softwareprodukte (so z. B. der Internetbrowser Mozilla Firefox) zum Download angeboten, nur nicht für Sie. Die Gestaltung der Internetseite erweckte bisher den Eindruck, dass die Angebote unentgeltlich in Anspruch genommen werden könnten. Das Verhängnisvolle ist, dass der Zugangsbereich eine Anmeldung erfordert und man dort aufgefordert wird, seine Daten zu hinterlassen.

Zu beachten ist allerdings, dass die Internetseite von http://www.mega-downloads.net/ vor Kurzem überarbeitet wurde und nun auf der Startseite direkt ein entsprechender Hinweis auf die anfallenden Kosten erscheint.

Wer sich anmeldet, erhält anschließend via E-Mail eine Begrüßung und Bestätigung der Anmeldung. Darüber hinaus erhält man nach Ablauf der Widerrufsfrist ebenfalls via E-Mail eine Rechnung. Wer sich also in letzter Zeit bei http://www.mega-downloads.net/ angemeldet hat, dürfte nach ca. 16 Tagen eine E-Mail mit einer Rechnung dieses Anbieters erhalten oder schon erhalten haben. Aber damit belässt es dieser Anbieter nicht, sondern schickt darüber hinaus nach ca. 10 Tagen eine Mahnung in welcher u.a. auf folgendes hingewiesen wird:

„Da Sie mittels Ihrer Anmeldung einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, die Zahlungsfrist der Rechnung bereits verstrichen ist, und die offene Forderung bis dato noch immer nicht beglichen ist, erhalten Sie diese Mahnung.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst, da bei weiterem Verzug Mahnspesen sowie Verzugszinsen zu Ihren Lasten entstehen. Um Ihnen zusätzliche Kosten zu ersparen, begleichen Sie bitte umgehend die offene Forderung.“

Einige unserer Mandanten haben bereits versucht dem Vertragsschluss zu widersprechen. Hierauf hat sich der Anbieter nicht eingelassen und weiterhin Zahlung verlangt. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Anbieter nach einer Kontaktaufnahme das Begehren der Zahlung einstellen wird, sondern weiterhin alle Betroffenen auffordern wird den Betrag von EUR 96,00 für das erste Jahr zu entrichten.


Wie ist die Rechtslage?

Die Frage, ob ein Zahlungsanspruch besteht, hängt unter anderem von der Gestaltung der Internetseite ab und kann daher nur für den konkreten Einzelfall beantwortet werden. Als Faustformel gilt: Je kleiner und versteckter Preis und Vertragsdauer, umso größer die Chancen, dass Sie nicht zahlen müssen.

Oftmals erhalten Internetnutzer Rechnungen solcher unseriösen Anbieter, ohne eine entsprechende Seite besucht bzw. sich auf einer solchen Seite angemeldet zu haben. In diesen Fällen ist selbstverständlich kein Vertrag zustande gekommen und damit besteht auch keine Zahlungsverpflichtung. Das gleiche gilt, wenn sich ein Minderjähriger ohne Einwilligung der Eltern angemeldet hat.


Was ist nun zu tun?
Es ist derzeit noch nicht absehbar, ob das Unternehmen weiterhin Inkassounternehmen mit der Verfolgung ihrer vermeintlichen Ansprüche beauftragen werden. In jedem Fall müssen alle Betroffenen damit rechnen, dass mit jeder Mahnung bzw. jeder weiteren Stufe weitere Kosten auf den ursprünglichen Betrag aufgeschlagen werden.

Aus diesem Grunde empfiehlt es sich gegen diese vermeintlichen Ansprüche vorzugehen, auch wenn bisher erst ein Fall bekannt ist, in welchem derart unseriöse Anbieter eine gerichtliche Klärung gesucht haben. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte jedem Betroffenen an einer Klärung der Lage gelegen sein. Nur auf diese Weise umgeht man der Gefahr, dass der vermeintliche Anspruch durch Mahnkosten weiter ansteigt und es irgendwann doch einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.

Unsere durch dieses Unternehmen betroffenen Mandanten haben uns gebeten für sie Rechtssicherheit zu schaffen, damit sie nicht immer wieder durch diesen Anbieter „belästigt“ werden. Aus diesem Grunde werden durch uns derzeit die notwendigen Informationen von Betroffenen gesammelt, welche sich schon zahlreich bei uns gemeldet haben.

Wir möchten darauf hinweisen, dass in den einschlägigen Foren im Internet mitgeteilt wurde, dass eine Sammelklage derzeit vorbereitet werden wird. Jedoch ist eine Sammelklage in Deutschland in der Form der Class action nicht zulässig. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen. Der besondere Vorteil einer entsprechenden Vereinigung der Betroffenen besteht in dem hierdurch zu erzeugenden Druck auf das unseriöse Unternehmen. Durch eine Vielzahl an Betroffenen können wir gemeinsam mit den uns zur Verfügung stehenden PR-Möglichkeiten die Ansprüche der Betroffenen schnell und effektiv durchsetzen. Aus diesem Grunde vertrauen eine Vielzahl von Mandanten in dieser Angelegenheit auf unsere Kompetenz und unserer Erfahrung diese Angelegenheit für sie und andere Betroffene abschließend zu klären.


Sind auch Sie von diesem Anbieter und diesem Angebot betroffen?
Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne. Kompetent und effektiv, damit auch Sie sich nicht mehr unseriösen Ansprüchen gegenübersehen.

Sofern Sie über weitere Korrespondenz mit diesem Anbieter verfügen oder aber weitere Unterlagen gespeichert haben, wären wir Ihnen, auch im Namen unserer anderen Mandanten, sehr dankbar, wenn sie uns diese Unterlagen zur Verfügung stellen könnten. Auf diese Weise können wir für Sie eine lückenlose Aufklärung ermöglichen.

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