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Sykosch Software AG beruft Rechtsanwalt Alexander C. Blankenstein in die Prüfkommission

29.04.200817:48 UhrIT, New Media & Software
Bild: Sykosch Software AG beruft Rechtsanwalt Alexander C. Blankenstein in die Prüfkommission
Rechtsanwalt Alexander C. Blankenstein ist neues Mitglied in der hauseigenen Prüfkommission. Er bildet zusammen mit Dr. Wolf-Dietrich Deckert, Axel Frohne, Steffen Haase und Dr. Klaus Höring den fünf
Rechtsanwalt Alexander C. Blankenstein ist neues Mitglied in der hauseigenen Prüfkommission. Er bildet zusammen mit Dr. Wolf-Dietrich Deckert, Axel Frohne, Steffen Haase und Dr. Klaus Höring den fünf

(openPR) Das interne Kontrollgremium der Sykosch Software AG ist um eine renommierte Persönlichkeit reicher: Wie der ostwestfälische Hersteller wohnungswirtschaftlicher EDV-Lösungen in einer Pressemitteilung erklärt, ist Alexander C. Blankenstein bereits Anfang April als fünftes Mitglied in die Prüfkommission eingetreten.

Der 42-Jährige Jurist hat sich dabei frühzeitig auf das Immobilienrecht spezialisiert. Seine nebenbei laufende publizistische Tätigkeit für ein großes Medienhaus ebnete ihm Anfang 2000 den Weg, als Syndikus eines bekannten deutschen Immobilienverbands zu arbeiten. Noch im selben Jahr eröffnete der ausgebildete Verlagskaufmann seine eigene Kanzlei in Köln, die inzwischen jedoch nach München umgezogen ist. Über das Immobilienrecht sagt der Santana-Fan: „Es ist ein sehr abwechslungsreiches und interessantes Gebiet, welches auch durchaus lebt. Mir macht es halt einfach Spaß.“

Nach den Worten von Unternehmenssprecher Sebastian Hellweg wird der mittlerweile fünfte Mann in dem Sykosch-Fachausschuss als rechtskundlicher Berater fungieren und den beiden bisherigen Fachanwälten, Axel Frohne und Dr. Wolf-Dietrich Deckert, unter die Arme greifen. „Die zum Teil äußerst komplizierten Gesetzesbestimmungen im Miet- sowie Wohnungseigentumsrecht stellen Software-Anbieter grundsätzlich auf eine harte Probe. Deswegen haben wir uns entschieden, einen dritten Advokat ins Team zu holen, um dadurch weiterhin den hohen Qualitätsmaßstab unserer Produkte gewährleisten zu können.“

Im Jahr 2006 hat die Sykosch Software AG als bundesweit erster wohnungswirtschaftlicher IT-Hersteller eine eigene Prüfkommission eingerichtet, um ihr Software-Angebot von unabhängigen Experten nach juristischen und technischen Maßstäben prüfen zu lassen. In dem Gremium werden Themen wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschluss-Sammlung oder allgemeine Gesetzesänderungen wie zum Beispiel die im letzten Jahr verabschiedete WEG-Reform erörtert sowie anschließend zusammen mit dem Software-Entwicklungsteam von Sykosch analysiert und umgesetzt.

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