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CMS Ladder-Swaps (Zinsgeschäfte) - Deutsche Bank zu Teil-Schadensersatz verurteilt

Bild: CMS Ladder-Swaps (Zinsgeschäfte) - Deutsche Bank zu Teil-Schadensersatz verurteilt
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(openPR) Landgericht Würzburg entscheidet, dass Deutsche Bank der Stadt Würzburg aus riskanten Zinsgeschäften teilweise Schadensersatz in Höhe von 960.000 € bezahlen muss. Signalwirkung auch für andere Fälle.

In einem aktuellen Urteil vom Montag, den 31.03.2008, verurteilte das Landgericht Würzburg die Deutsche Bank dazu, der Stadt Würzburg Schadensersatz aus missglückten Zinsgeschäften, den sog. CMS-Ladder-Swaps, in Höhe von 960.000 € zu bezahlen. Die Richter waren einem Bericht von Focus online vom 31.03.2008 zufolge der Ansicht, dass die Deutsche Bank zu einem Drittel und die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH zu zwei Dritteln für die Verluste verantwortlich sind. Gefordert hatte die WVV 2,7 Mio. € von der Deutschen Bank.



Die Verluste waren entstanden durch den Abschluss sog. Spread-Ladder-Swaps, einem hochspekulativen Anlageprodukt, das unter anderem von der Deutschen Bank und anderen Großbanken an zahlreiche Kommunen und Mittelständler vermittelt worden war. Nach Ansicht des Landgerichts Würzburg habe die Deutsche Bank das Unternehmen nicht ausreichend über alle wesentlichen Details der Swap-Geschäfte informiert. So wurde laut Focus money nur beiläufig erwähnt, dass es in den vergangenen vier Jahrzehnten zu einer anderen Zinsstruktur gekommen war, was nicht ausreichend gewesen sei.

Zwar will die Deutsche Bank nach eigenen Angaben Berufung einlegen, grundsätzlich zeigt das Urteil des Landgerichts Würzburg jedoch, dass Betroffene durchaus – wenn auch im konkreten Fall nur zum Teil – die Chance haben, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Auch ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Stadt Würzburg um eine erfahrene Anlegerin gehandelt haben dürfte, was in anderen Fällen, in denen die Produkte z.B. an Mittelständler vermittelt wurden, nicht immer der Fall gewesen sein dürfte.

Geschädigte können mit der Aufnahmegebühr in Höhe von 75 € zunächst äußerst günstig eine Erstberatung über ihren konkreten Fall erhalten. Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzleien sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und langjährig im Bereich Kapitalanlagerecht tätig und zählen mit zu den Marktführern in diesem Bereich in Deutschland, so dass die optimale Betreuung und Vertretung Geschädigter gewährleistet ist.


Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deutsche Bank-Riskante Zinsgeschäfte" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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