(openPR) - Ausgereifte Lösungen für alle Produktarten und Verarbeitungsstufen
Schönberg, Februar 2008
Die Hersteller von Lebensmitteln sind per Gesetz (Produkthaftung) verpflichtet, wirksame Sicherungsmaßnahmen gegen Fremdkörper in ihren Produkten durchzuführen. Normen und Standards wie IFS und BRC schreiben die lückenlose Überwachung, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit der Prozesse vor.
S+S Separation and Sorting Technology GmbH ist ein weltweit führender Entwickler und Hersteller von Detektions- und Separations-Systemen mit fundierter Kompetenz in einem breiten Technologie-Spektrum und einer Produktpalette, zu der es hinsichtlich Vielseitigkeit und Qualität nur wenig Vergleichbares gibt. Als Spezialist für Detektions- und Separationstechnologien liefert S+S eine komplette Produktpalette für alle Prozess-Stufen, Erzeugnistypen und Förderarten sowie für alle kritischen Kontrollpunkte des Produktionsprozesses aus einer Hand: Magnetsysteme, induktive Metall-Detektoren und –Separatoren, Ferrous-in-Foil-Detektoren sowie Röntgenscanner.
Das mit Röntgentechnik arbeitende Produkt-Inspektionssystem RAYCON von S+S ermöglicht eine präzise Inline-Detektion einer Vielzahl von Fremdkörpern, wie z.B. magnetische und nichtmagnetische Metalle, Glas, Keramik, Steine, rohe Knochen und einige Kunststoffarten. Dies ist selbst bei aluminiumverpackten Produkten oder anderen metallischen Verpackungen möglich. Außerdem können weitere Produktdefekte, wie gebrochene, verformte oder fehlende Produkte, Verklumpungen, Lufteinschlüsse sowie Über- und Untergewicht erkannt werden.
Franz Penn, S+S Produktmanager für den Röntgenscanner RAYCON sagt: „Früher gab es gegenüber dem Einsatz von Röntgentechnik in der Lebensmittelindustrie oft Bedenken. Die neue RAYCON-Gerätegeneration setzt jedoch hinsichtlich der Detektionsmöglichkeiten, dem Strahlenschutz und der Gerätesicherheit neue Maßstäbe. Für den Bediener und die Produkte ist der Röntgenscanner bei ordnungsgemäßem Gebrauch unbedenklich. Die gesetzlichen Grenzwerte bleiben um ein Vielfaches unerreicht. Röntgenstrahlung gehört jedoch zu den ionisierenden Strahlungen, das heißt es müssen die länderspezifischen, behördlichen Auflagen beachtet werden. In der EU-Richtlinie 1999/2/EG werden Röntgensysteme zur Fremdkörperkontrolle selbst für Öko-Lebensmittel ausdrücklich erlaubt. Der Mehrnutzen, den die innovative Röntgentechnik den Anwendern bietet, relativiert die Mehrkosten in Anschaffung und Betrieb.“









