(openPR) Für die Zulassung elektronischer Angebote bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind vom Gesetzgeber strenge Vorschriften erlassen worden. Die Sicherheit der von den Anbietern gemachten Angaben und die Einhaltung der vergaberechtlichen Regelungen stehen dabei im Mittelpunkt. Die zunehmende Digitalisierung der Geschäfts- und Verwaltungsabläufe wird zukünftig auch im Vergabeprozess eine größere Rolle einnehmen. Mit der Novellierung des Vergaberechts in den letzten Jahren sind dafür die rechtlichen Grundlagen bereits geschaffen worden.
Am 21.02. fand im Hamburger nh Hotel eine Beratung der Lean Consulting Unternehmensberater mit Vertretern der bi-online zum Thema elektronische Vergabe statt. Die Partner der Lean Consulting Unternehmensberatung betreuen jährlich eine Vielzahl von Ausschreibungen für öffentliche Aufträge im Bereich des Facility Managements- schwerpunktmäßig im Bereich Gebäudereinigung- und nutzen bereits die bi-Vergabeplattform zur Veröffentlichung der Ausschreibungsabsichten. Sowohl bei Ausschreibungen im nationalem Umfang wie auch bei europaweiten Ausschreibungen bietet die bi-online Vergabeplattform eine Vielzahl weiterer Tools für die komplette Veröffentlichung von Verdingungsunterlagen. Diese werden zukünftig von Lean Consulting verstärkt genutzt werden, auch wenn die elektronische Vergabe komplett noch nicht bis zur letzten Instanz realisiert werden wird. In einem Pilotprojekt wollen die Unternehmensberater die Stufen 1 und 2 in diesem Jahr testen. Neben der reinen Veröffentlichung ihrer Ausschreibungen werden die Berater der Lean Consulting den interessierten Bietern die Vergabeunterlagen online zum herunterladen zur Verfügung stellen. Der Vorteil liegt dabei auf beiden Seiten. Der Versand der Unterlagen entfällt, der Interessent lädt sich die Unterlagen direkt auf seinen Rechner. Den Zeitpunkt dafür bestimmt er allein. Eine vorherige Anmeldung zur einer Ausschreibung entfällt völlig. Zusatzinformationen die sich aus Rückfragen von Bietern bei der Bearbeitung der Unterlagen ergeben werden allen, die die Unterlagen herunter geladen haben, online zur Verfügung gestellt. Die rechtliche Absicherung der Vergabeveröffentlichung und der damit im Zusammenhang stehenden Vergabehandlungen erfolgt permanent durch bi-online. Somit kann sichergestellt werden, dass die den Bietern übergebenen Unterlagen immer den neuesten Stand im Vergaberecht widerspiegeln. Beide Seiten sind erfreut diese Zusammenarbeit .












