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Krankenhaus setzt Klinikbewertungen.de unter Druck - Online-Bewertungen unzulässig?

20.02.200812:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Krankenhaus setzt Klinikbewertungen.de unter Druck - Online-Bewertungen unzulässig?

(openPR) Für ein Bewertungsforum wie klinikbewertungen.de, wo sich naturgemäß neben viel Lob (50 Prozent "sehr zufrieden") für Kliniken auch viele kritische Äußerungen (27 Prozent "unzufrieden") finden, gehören Verbotsversuche und juristische Angriffe durch einzelne Kliniken inzwischen leider fast zum Alltag.

Der hohe Rang von Meinungs- und Pressefreiheit wird von manchen Kliniken noch nicht akzeptiert - besonders dann nicht, "wenn's auch mal weh tut".

Das pauschale Vorgehen der Inntalklinik ist allerdings beispiellos: So wurden mit Anwaltsschreiben vom 1.2.2008 sämtliche negativen Bewertungen der Inntalklinik als rechtswidrig beanstandet und die Klinik teilte mit, dass Strafanzeige erstattet wurde. Um welchen Straftatbestand es sich handeln soll, wurde nicht gesagt, auch nicht, gegen wen sich die Strafanzeige richtet.

Zum Beispiel hält die Klinik eine Äußerung wie diese für unzulässig - möglicherweise sogar für strafbar?

"Ich war 10 Wochen in dieser Klinik und mir geht es heute schlechter als vor der Reha. Meine Meinung zu dieser Klinik, wenig tun aber alle wieder arbeitsfähig entlassen damit die Zahlen stimmen. Wenn ich das vorher gewußt hätte wäre ich am ersten Tag wieder nach hause gefahren."

Für die Inntalklinik Grund genug, sogar die Herausgabe der Identität auch dieses Bewerters zu fordern.


Nun geht es vor Gericht: Die Inntal Klinik hatte mit Anwaltsschreiben vom 1.2.2008 zunächst kategorisch und ohne weitere Begründung die Löschung von 7 der damals 9 Erfahrungsberichte verlangt und gerichtliche Schritte angedroht.

Diese pauschale Forderung der Klinik besteht weiterhin. Im Anwaltsschreiben vom 7.2.2008 konkretisiert die Inntal Klinik aber nunmehr drei Aussagen:

1. Ungeziefer in der Klinik
2. sex. Übergriffe unter Patienten
3. hygienische Zustände in der Cafeteria

Wir haben jedoch recherchiert, dass die Aussagen der Bewerter zutreffend sind oder waren, zumindest nicht aus der Luft gegriffen und wollen diese deshalb nicht einfach entfernen, sondern haben die Inntalklinik durch unseren Anwalt zu einer Klarstellung bezgl. der zwei letztgenannten Aussagen aufgefordert.

Die Inntalklinik beabsichtigt eine einstweilige Verfügung gegen uns und hat in Bezug auf die drei konkret bemängelten Aussagen drei im Wortlaut identische Eidesststattliche Versicherungen (mit handschriftlich eingefügten Abweichungen) von führenden Mitarbeitern (DI Günther Huber, Dr. Wolfhardt Rother, Dr. Peter Leiberich) vorzuweisen, die zwei der Aussagen lediglich bestreiten, aber nichts Aufklärendes dazu ergänzen.

Wir kämpfen für unser Recht die drei spezifischen Aussagen und auch die übrigen Erfahrungsberichte weiterhin zu veröffentlichen oder aber entsprechende Aufklärung zu erhalten, um diese Aussagen ggf. zu ergänzen.

Für die Forderung der Klinik auf Herausgabe der Bewerteridentitäten gibt es aus unserer Sicht keine Rechtfertigung. Hier muss der Informantenschutz einer freien Presse gelten und Vorrang haben.

Die strittigen Bewertungen der Inntalklinik finden Sie hier:
www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-inntalklinik-simbach


Bitte notieren Sie den Termin der mündlichen Verhandlung bzw. geben Sie diesen an Ihre Kollegen weiter.

Dienstag, 26.2.2008, 14:30 Uhr, Sitzungssaal 6 - Justizgebäude Maximillianstrasse 22 - öffentliche Verhandlung vor dem Landgericht Landshut

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