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FG AG: Vorstandsvorsitzender haftet gegenüber Aktionärin auf Schadensersatz

(openPR) Mit Urteil vom 26.11. 2007 hat das Landgericht Aschaffenburg einer Mandantin der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar Schadensersatz in Höhe von rund € 150.000 zugesprochen. Die Anlegerin beteiligte sich im Jahre 2001 als Aktionärin an der FG Vermögensberatungs- und Verwaltungs Aktiengesellschaft.

Stuttgart, 29.11.2007 - Die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten noch immer die letzte Börsenbaisse auf. Dies gilt auch im Hinblick auf die Pleite der Firma FG Vermögensberatungs- und Verwaltungs Aktiengesellschaft (nachfolgend: FG AG) mit Sitz in Aschaffenburg.

Die 1991 gegründete FG AG war ursprünglich mit der Anlagenvermittlung befasst. Im Jahre 2000 gab sie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre Zulassung zurück, um sich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens zu beschränken. Zum Leidwesen ihrer Aktionäre geschah dies aber mehr schlecht als recht.

Am 17.05.2006 wurde über das Vermögen der FG AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestimmte das Amtsgericht Aschaffenburg Rechtsanwalt Miguel Grosser. Dieser fand eine desolate Vermögenssituation vor: Seit 1999 hatte die FG AG kontinuierlich Verluste erlitten.

Doch damit nicht genug: Ein Bericht des Insolvenzverwalters Grosser offenbart, dass die FG AG bereits frühzeitig überschuldet war. Dies hinderte ihren Vorstandsvorsitzenden Günter W. Grünewald jedoch nicht daran, gutgläubigen Kapitalanlegern praktisch wertlose Aktien der FG AG anzubieten.

Die Quittung für dieses Vorgehen erhielt Grünewald jetzt vom Landgericht Aschaffenburg: Das Gericht sprach einer Mandantin der Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar in einem Prozess Schadensersatz in Höhe von rund € 150.000 zu.

Dr. Steinhübel: „Dies ist ein großartiger Erfolg für unsere Mandantin und unsere Kanzlei. Obwohl die Staatsanwaltschaft Würzburg ihre strafrechtlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen hat, gelang es uns, das Landgericht Aschaffenburg von der zivilrechtlichen Haftung des Vorstandsvorsitzenden zu überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiger Fingerzeig für weitere Verfahren unserer Kanzlei. Unternehmensverantwortliche müssen erfahren, dass auch ihr Privatvermögen bedroht ist, wenn sie sich gegenüber Kapitalanlegern verantwortungslos verhalten“.

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