(openPR) Leipzig, Balve, Amsterdam 28. November 2007 - Das Probiotikum Lactobact omni FOS darf auch in Deutschland als Nahrungsergänzungsmittel frei vertrieben werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (BVerwG 3 C 23.06) und damit den europäischen Binnenmarkt gestärkt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hatte Lactobact omni FOS als Arzneimittel einstufen wollen – obwohl das Produkt in den Niederlanden seit Jahren als Nahrungsergänzungsmittel frei verkäuflich ist. "Es geht nicht an, zum Verzehr bestimmte Produkte 'auf Verdacht' den Arzneimitteln zuzurechnen", tadeln die Bundesrichter dieses Vorgehen des BVL. Die in dem Produkt Lactobact omni FOS eingesetzten Bakterienkulturen unterstützen eine gesunde Darmflora und weisen damit eine gesundheitsfördernde Wirkung auf.
In einem ähnlich gelagerten Fall hatten die deutschen Behörden kürzlich eine weitere Schlappe einstecken müssen: Der Europäische Gerichtshof hatte am 15. November entschieden, dass auch Knoblauch-Kapseln unter bestimmten Voraussetzungen als Nahrungsergänzungsmittel zu werten sind (EuGH CH Rs. 319/05) und damit als Lebensmittel gelten. Die deutschen Behörden hatten dieses Produkt ebenfalls als Arzneimittel eingestuft – im Gegensatz zu den europäischen Nachbarn.
Im Fall der Milchsäurebakterien hatte die HLH Bio Pharma Vertriebs GmbH, Balve, zusammen mit ihrem holländischen Produzenten Winclove Bio Industries BV, Amsterdam, gegen die Einstufung des BVL geklagt und zunächst vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Recht bekommen. Der Versuch des BVL, eine Revision des Urteils zu erreichen, ist vor dem Bundesverwaltungsgericht nun endgültig gescheitert. Allerdings lasse sich die Argumentation des Gerichts nicht ohne weiteres auf alle probiotischen Bakterienkulturen und Stämme übertragen, erläutert Rechtsanwalt Dr. Thomas Büttner, der den Sieg für Lactobact omni FOS errungen hat: "Jeder Hersteller und Importeur muss nach wie vor sehr sorgfältig prüfen, welche Bakterienkulturen mit welchen Stämmen und in welcher Dosierung verwendet werden."
Um solche nur für den Einzelfall gültigen Gerichtsurteile künftig zu vermeiden, fordert unter anderem Professor Frans M. Rombouts von der Food Microbiology Group an der Universität Wageningen (NL) eine europaweit verbindliche Festlegung. Er tritt für eine Aufnahme der Bakterienstämme in die European Food Supplements Directive (2002/46/EC) ein: Probiotika sollten grundsätzlich als Nahrungsergänzungsmittel gelten, um für alle Seiten Rechtssicherheit herzustellen: „Gerade bei den Probiotika besteht ein deutlicher Harmonisierungsbedarf – auch im Hinblick auf den freien Warenverkehr.“
Lactobact omni FOS enthält die Bakterienkulturen Lactobacillus acidophilus, Lactococcus lactis, Enterococcus faecium, Bifidobacterium bifidum, Lactobacillus casei und Lactobacillus salivarius in einer Konzentration von insgesamt einer Milliarde Bakterien pro Gramm Pulver. Es wird in Wasser eingerührt oder zur Herstellung eines probiotischen Joghurts verwendet, um zur Stärkung einer ausgewogenen Darmflora beizutragen und die natürliche Darmflora in ihren Funktionen zu unterstützen.
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Kontakt:
Winclove Bio Industries BV
Papaverweg 36B
1032 KJ Amsterdam
Niederlande
Ansprechpartner:
Pieter Pekelharing
Telefon: +31 - (0)20 - 6208928
E-Mail:
Web: www.winclove.nl
HLH Bio Pharma Vertriebs GmbH
Auf dem Steinocken 5
58802 Balve
Deutschland
Ansprechpartner:
Wolfgang Lüngen
Telefon: +49 - (0)2375 - 910068
E-Mail:
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co-operate Wegener & Rieke GmbH
Zumsandestraße 32
48145 Münster
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