(openPR) Jeder Dritte sieht in seinem Kollegen den größten Feind
Dass der alltägliche Wahnsinn im Büro auch vor Kollegen nicht halt macht, bestätigen die Besucher von flop-job. So gaben bei einer Umfrage im November gut 35% der Befragten an, in ihrem Kollegen einen Feind zu sehen.
Oftmals artet feindseliges Verhalten geradewegs in Mobbing aus. Dies müssen Betroffene nicht hinnehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ehre und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen und diese nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu behandeln. Durch entsprechende Organisation der Betriebs- und Arbeitsstrukturen muss er Mobbing ausschließen und so auch aktiv Mobbing durch andere Arbeitnehmer unterbinden.
Ein Betroffener sollte zunächst die für Personalangelegenheiten zuständige Stelle des Arbeitgebers darauf hinweisen, dass gegen ihn arbeitsrechtlich verbotenes Mobbing ausgeübt wird. Dieser Hinweis sollte schriftlich erfolgen und eine genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens enthalten und den oder die Täter benennen. Der gemobbte Arbeitnehmer kann sogar gegen den Mobber beim Arbeitsgericht Klage auf künftige Unterlassung erheben.
Doch auch ansonsten zeichnet die Umfrage von flop-job ein trauriges Bild vom Arbeitsplatz. Fast 28% der Befragten gaben an, ihr Kollege sei Ihnen egal. Gut 21% müssen offenbar alleine arbeiten und können sich überhaupt nicht mit einem Arbeitskollegen austauschen. Lediglich etwas mehr als 17% sehen im Kollegen auch einen Freund.
Das Fazit läßt sich schnell auf einen Punkt bringen: Unzufriedenheit am Arbeitsplatz herrscht vor, das Klima ist stark verbesserungswürdig. Nur mit adäquater Kommunikation und gegenseitigem Respekt kann ein positives Arbeitsklima geschaffen werden. Es bleibt nur zu hoffen, daß das Umfrageergebnis besucherbedingt stark verzerrt ist. Immerhin ist flop-job.de ein Portal für gefrustete Arbeitnehmer und wird daher von glücklichen Arbeitnehmern vermutlich weniger stark frequentiert.
flop-job GbR
Silcherstraße 9
75387 Neubulach
Fax: 01805 7794 94906
(0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz; ggf. abweichender Mobilfunktarif)