(openPR) Eltern, die Ihren volljährigen Kindern gegenüber noch die Unterhaltspflicht haben, aber dennoch keinen Unterhalt zahlen können oder leisten wollen, kann auf Antrag das Kindergeld gestrichen werden. Verlangt das erwachsende Kind gegenüber seinen Eltern, den für sich gesetzlich zustehenden Unterhalt und die Eltern kommen Ihrer Verpflichtung nicht nach, kann das Kindergeldberechtigte Kind einen Antrag bei der für sich zuständigen Familienkasse stellen. Hier spricht man denn von einem Abzweigungsauftrag. Anträge finden Sie hier unter http://www.kindergeld24.com/Formulare.html
Bewilligt wird dieser Antrag wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
Der Unterhaltspflichtige kann keinen Unterhalt leisten oder kommt seiner Pflicht nicht in vollem Umfange nach und zahlt nur sporadisch oder nur einen minimalen Anteil des an ihn gezahlten Kindergeldes an das volljährige Kind aus.
Bevor jedoch die weitere Kindergeldzahlung an den Kindergeldberechtigten gestrichen wird erhält dieser die Gelegenheit innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Stellungnahme hierzu abzugeben oder aber zu belegen, daß Unterhalt an das unterhaltsberechtigte Kind ausgezahlt wird.
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