(openPR) Wer wenig Einkommen hat, sollte sich eine Bescheinigung zur Nichtveranlagung beim Finanzamt besorgen und den Antrag sofort stellen.
Bis 2005 bekamen nichtveranlagte Renter keine Aufforderungsschreiben zur Steuererklärung durch das Finanzamt. Durch die Gesetzesänderung trifft es mittlerweile einige Rentner, die seither Steuern zahlen müssen.
Voraussetzung für die NV-Bescheinigung ist, daß das Einkommen für Ledige nicht über € 7.664 bzw. € 15.328 für Verheiratete liegt. Anzugeben sind alle Einnahmen wie gesetzliche Rente, Betriebsrente, Kapitalerträge, aber auch Erträge aus Vermietung und Verpachtung. Liegen Sie mit all diesen Einnahmen unter der Freigrenze erhalten Sie die NV-Bescheinigung.
Besonderheit der NV-Bescheinigung, die durch eine Bank ausgezahlten Kapitalerträge werden dadurch in beliebiger Höhe steuerabzugsfrei überwiesen. Sehr interessant für Rentner deren Freistellungsauftrag € 801 (Ledige); € 1.601 (Verheiratete) nicht ausreicht und die Auszahlung den Freibetrag übersteigen würde.
Eine einmal erteilte NV-Bescheinigung gilt für drei Jahre. Übersteigen die Einnahmen in einem Jahr die Grenzen, dann hat die NV-Bescheinigung keine Gültigkeit mehr. Hier wird eine Steuererklärung fällig. Nach drei Jahren erteilter NV-Bescheinigung, ohne weitere Einkommensveränderung wird Ihnen im vierten Jahr automatisch eine neue NV-Bescheinigung ausgestellt.










