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Experten-Tipps: Aus einer Zwangsversteigerung Immobilien günstig erwerben

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Angebote und Tipps vom Experten: Das Portal immobilienpool.de
Angebote und Tipps vom Experten: Das Portal immobilienpool.de

(openPR) Karlsruhe, 19. Juli 2007 - Was ist das eigentlich, eine Zwangsversteigerung? Viele Bundesbürger verbinden nur eine vage Vorstellung mit dem Thema - dabei sind Zwangsversteigerungen mittlerweile ein beinah alltägliches Verfahren. Bisher wurden die Objekte und Termine in der Hauptsache in lokalen Zeitungen bekannt gegeben. Das Internetportal www.immobilienpool.de hat es sich nun zur Aufgabe gemacht, über das weltweite Netz neue Zielgruppen zu erreichen – und zugleich mehr Transparenz in diesen Bereich zu bringen. Wer nur ein laienhaftes Wissen über Chancen, Regeln und Risiken von Zwangsversteigerungen hat, kann sich hier gründlich informieren. Ab sofort gibt das betreibende Unternehmen, Immobilienpool.de e.K., einen Informations-Tipp heraus.



Stichwort im Juli: „Absolutes Mindestgebot“ (5/10 Grenze)
Aus Erwägungen, den Schuldner zu schützen, wurde durch den Paragraphen § 85 a des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG) ein absolutes Mindestgebot eingeführt. Das bedeutet: Kein Bieter erhält den Zuschlag, wenn das abgegebene Meistgebot, einschließlich des Kapitalwertes der bestehen bleibenden Rechte, nicht mindestens fünf Zehntel des im unabhängigen Gutachten festgesetzten Verkehrswertes erreicht. Diese Versagung des Zuschlages wegen Nichterreichen der 50 %-Grenze kann jedoch nur einmal erfolgen. Ein Zuschlag innerhalb dieser 5/10 Grenze kann dann nur noch durch den Gläubiger selbst verhindert werden. Dieser hat laut Gesetz ein Einspruchsrecht, wenn nicht im ersten Verfahren mindestens 70% des Verkehrswertes erzielt werden. In einem zweiten Verfahren ist ein Gebot unter diesen beiden Limits erfolgreich.

Der Wunsch nach Grund und Boden, nach den eigenen vier Wänden ist fast so alt wie die Menschheit selbst. Heute gibt es dabei allerdings einen Haken: Überteuerte Preise machen es vielen Interessenten schwer, ihr Wunschobjekt zu erwerben. Bei einer Zwangsversteigerung kann jeder Bürger ein tolles Schnäppchen machen, da diese Immobilien zumeist weit unter Verkehrswert versteigert werden. Teilnehmen kann jede natürliche Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, bzw. als Vertretung einer juristischen Person, also z.B. einer Firma, fungiert. Genau hier setzt das Portal www.immobilienpool.de an: Klar und übersichtlich gegliedert bietet es dem Nutzer die Möglichkeit, sich umfassend mit wichtigen und stets aktuellen Informationen rund ums Thema Zwangsversteigerung einzudecken. Stichwort aktuell: Per Suchmaske ist es möglich, deutschlandweit nach zur Zwangsversteigerung ausgeschriebenen Immobilien zu fahnden. Ist ein bestimmtes Gebiet von Interesse, kann etwa „Hamburg“ eingegeben werden. Einen Mausklick später werden die relevanten Suchtreffer mit Bild der Immobilie angezeigt. In der Rubrik „Lexikon“ - aus dieser stammt auch der heutige Tipp - werden alle relevanten Sachbereiche, beispielsweise zum Bausparen, zum Grundbuch und zu Immobilien allgemein, aufgelistet.

Innovativ erscheint auch der Grundgedanke des Projekts „Wohnen für Hilfe“: Senioren, Alleinstehende oder sonstige Interessierte bieten dabei Studierenden ein Zimmer, möglicherweise auch eine Wohnung. Die Studierenden verpflichten sich als Gegenleistung zu fest vereinbarten, regelmäßigen Hilfsdiensten. Als Faustregel gilt: Eine Stunde Hilfe im Monat für einen Quadratmeter Wohnfläche zuzüglich einer Pauschale für die anteiligen Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser, etc.). Die Betreiber des Karlsruher Unternehmens unterstützen diese Idee mit der Möglichkeit für Anbieter ebenso wie für Interessenten, kostenlos ein Inserat auf www.immobilienpool.de zu schalten.

www.immobilienpool.de
immobilienpool.de e.K.
Schillerstr. 54
76135 Karlsruhe

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