(openPR) Jedes Jahr der gleiche Ärger: In aller Frühe blockieren deutsche Urlauber in mallorquinischen Bettenburgen mit Handtüchern die Liegen am Pool und sorgen damit für Streit mit britischen Touristen. Wer hat dabei eigentlich Recht? Besteht ein Rechtsanspruch auf Badeliegen? Der Reise-Ratgeber SunshineNews.de wollte es genauer wissen und hat den Rechtsexperten Ralf Höcker gefragt.
"Völliger Quatsch", meint der Kölner Rechtsanwalt dazu, der sich in seinem "Lexikon der Rechtsirrtümer" mit den populärsten Rechtsirrtümern befasst. Laut Höcker bestehe tatsächlich kein Rechtsanspruch auf eine Badeliege, nachdem sie mit einem Handtuch blockiert worden ist. Juristen würden in diesem Fall laut Höcker von bloßem Kurzbesitz einer Sache sprechen, der keine schützenswerte Rechtsposition verleihe.
Einzige Ausnahme: Urlauber, die beispielsweise im Hotel einen Liegestuhl gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit mieten, haben auch ein Anrecht auf diese Liege. Denn in diesem Fall besteht laut Höcker eine "deutlich dauerhaftere und festere Verbindung" zwischen Mensch und Sitzgelegenheit.
Wenn die Liegestühle aber für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen, haben unsere dem Frühaufstehen eher abgeneigten britischen Nachbarn also völlig recht, wenn sie sich über uns aufregen, so Höcker gegenüber SunshineNews.de: "Wer sich von einem öffentlichen Liegestuhl entfernt, für den gilt nach deutschem wie spanischem Recht die alte Kinderweisheit: Weggegangen, Platz vergangen!"
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