(openPR) LG Düsseldorf erklärt Vertragsklauseln von Tele 2 für rechtswidrig
16.04.2007 - Die Communication Services TELE 2 GmbH muss kundenfreundlicher werden: auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) erklärte das LG Düsseldorf zwei nicht transparente und kundenunfreundlich ausgelegte Klauseln der AGB´s des Telekommunikations-anbieters für ungültig.
Konkret ging es um zwei Klauseln der AGB´s des "Tele2 Maxx Tarif"-Vertrages. Darin mussten die Kunden versichern, ihre Telefonflatrate Tele 2 Maxx nicht über ein "verkehrs- und marktübliches Maß" zu nutzen. Eine Erläuterung erfolgte nicht, Tele 2 behielt sich jedoch vor, bei Nutzung, die dieses nicht näher definierte Maß überstieg, den Telefonanschluss zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
"Durch derart intransparente Klauseln verunsichern die Anbieter ihre Kunden und schaffen sich ein Hintertürchen, einen für sie wenig lukrativen Vertrag einseitig zu kündigen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
Die Richter teilten diese Ansicht mit ihrem Urteil: Durch die beanstandeten Klauseln sei es Kunden demnach "nicht erkennbar, unter welchen Voraussetzungen der Kunde die Leistungen der Beklagten noch verkehrs- und marktüblich nutzt." Dadurch verstoße die Vertragsklausel gegen das Transparenzgebot.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2007, Az.: 12 O 265/06, nicht rechtskräftig)







