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(openPR) Versicherungsvermittler-Richtlinie in Kraft getreten

Heidenheim, 24. Mai 2007 - Mit dem 22. Mai 2007 ist jetzt die sogenannte Versicherungsvermittler-Richtlinie der Europäischen Union auch in Deutschland in Kraft getreten. Ziel der neuen Regelungen ist ein besserer Verbraucherschutz. Demnach ist die Tätigkeit des Versicherungsvermittlers künftig erlaubnispflichtig. Darüber hinaus müssen sich die Vermittler bis spätestens 31. Dezember 2008 in einem bundesweiten Register eintragen lassen.

„Besonders wichtig für die Verbraucher ist ab sofort der Nachweis der Sachkunde“, erläutert Frank Leoff, Geschäftsführer der Leoff Finanzstrategen, die weiteren Inhalte der Richtlinie. Bislang, so Leoff, konnte nahezu jeder Versicherungen verkaufen. Dies habe dazu geführt, dass noch zu Beginn dieses Jahres bundesweit etwa 410.000 Versicherungsvermittler tätig waren, die meisten von ihnen als sogenannte gebundene Vertreter. Der Nachweis der Sachkunde gilt künftig auch als Voraussetzung für die Tätigkeitserlaubnis.

Schon einige Jahre vor der nationalen Umsetzung der europaweit geltenden Richtlinie habe das Unternehmen damit begonnen, die Mitarbeiter zu qualifizieren. „Nunmehr können wir neben den ausgebildeten Bankkaufleuten allein acht Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) und sechs Fachwirte für Finanzberatung (IHK) vorweisen“, so Leoff. Weitere zehn Mitarbeiter stehen schon in der Ausbildung zum Fachberater.

Weiterer wichtiger Inhalt der nunmehr in Kraft getretenen Richtlinie ist nach den Informationen der Leoff Finanzstrategen die umfassende Auskunfts-, Unterrichtungs- und Dokumentationspflicht aller Versicherungsvermittler. Damit seit künftig leichter nachvollziehbar, welche Versicherung zu welchen Konditionen von wem vermittelt worden sei.

Zu guter Letzt sieht die Versicherungsvermittler-Richtlinie das Bestehen einer Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung vor. „Damit gelingt es künftig leichter, die schwarzen Schafe vom Markt fernzuhalten“, bewertet Frank Leoff diese Regelung zum Schutz der eigenen Branche.

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