openPR Recherche & Suche
Presseinformation

DORA macht das Exit-Management zur Bewährungsprobe bei Schlechtleistung oder Ausfall des Dienstleisters

(openPR) Ein IKT-Dienstleister fällt plötzlich und unerwartet aus. Was ist zu tun? Oder er verfehlt wiederholt vereinbarte Leistungsziele, SLAs werden nicht eingehalten oder die Qualität verschlechtert sich schleichend. Doch wann liegt tatsächlich eine Schlechtleistung vor – und ab welchem Punkt muss ein Institut Konsequenzen bis hin zum Exit ziehen? Genau hier beginnt eines der schwierigsten Probleme der Dienstleistersteuerung. DORA und MaRisk verlangen eine laufende Kontrolle der bezogenen Leistungen. Diese funktioniert jedoch nur, wenn bereits vor Vertragsabschluss klare, messbare und beurteilbare Kriterien vereinbart wurden. Fehlen solche Kriterien, wird es schwierig, Leistungsmängel nachzuweisen, Sanktionen durchzusetzen oder einen Dienstleisterwechsel belastbar zu begründen.

Besonders problematisch ist die Grenze zwischen noch akzeptabler Minderleistung und einer Schlechtleistung, die Maßnahmen auslösen muss. Institute müssen definieren, welche Leistungsqualität sie erwarten, welche Abweichungen toleriert werden und wann einzelne oder kumulierte Verstöße eine Eskalation erforderlich machen. Eine nachvollziehbare Leistungsbewertung wird damit zum Bindeglied zwischen SLA, laufendem Monitoring und Exit-Entscheidung. Wer erst bei einer akuten Störung darüber nachdenkt, welche Kriterien einen Ausstieg rechtfertigen, hat einen wesentlichen Teil des Exit-Managements zu spät begonnen.

Bei Schlechtleistungen reicht die Reaktion von operativen Eskalationen bis zu rechtlichen Sanktionen. Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen oder Verzugs, Schadensersatz statt der Leistung, Vertragsstrafen, pauschalierter Schadensersatz, Service Credits sowie Bonus-/Malus-Regelungen kommen als Instrumente in Betracht. Entscheidend ist jedoch, diese Mechanismen bereits im Vertrag und in den SLAs so auszugestalten, dass sie zur Bedeutung der Dienstleistung und zu den möglichen Folgen einer Nichterbringung passen. Andernfalls können vermeintlich klare Sanktionsregelungen im Ernstfall ihre gewünschte Steuerungswirkung verfehlen.

Noch anspruchsvoller wird es, wenn die Geschäftsbeziehung tatsächlich beendet werden soll. Rücktritt und Rückabwicklung, ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Sonderkündigungsrechte und eine mögliche Störung der Geschäftsgrundlage müssen ebenso berücksichtigt werden wie Verlängerungsoptionen trotz bereits gekündigter Vereinbarungen. Regulatorische Exit-Anforderungen und zivilrechtliche Handlungsmöglichkeiten müssen dabei zusammenspielen. Ein Exit-Szenario, das regulatorisch überzeugend erscheint, aber vertraglich nicht belastbar umgesetzt werden kann, hilft dem Institut im Krisenfall nur begrenzt.

Der eigentliche Härtetest beginnt häufig nach der Kündigung. Ein Dienstleisterwechsel muss so organisiert werden, dass kritische Prozesse möglichst ohne Unterbrechung fortgeführt werden können. Dafür können Überleitungsunterstützung durch den bisherigen Dienstleister, die Zusammenarbeit mit einem neuen Provider oder ein Re-Insourcing erforderlich sein. Besonders sensibel ist die Datenmigration: Beim bisherigen Dienstleister gespeicherte Daten müssen sicher, vollständig und rechtzeitig übertragen werden. Auch mögliche Besonderheiten eines Betriebsübergangs können berücksichtigt werden müssen. Exit-Management ist deshalb kein einzelner Kündigungsvorgang, sondern ein operatives Transformationsprojekt.

DORA verlangt zugleich, Exit-Strategien bereits vor einem konkreten Ausstiegsfall zu durchdenken. Institute müssen klären, für welche Dienstleistungen Exit-Strategien erforderlich sind, welchen Detaillierungsgrad sie benötigen und welche Vorkehrungen frühzeitig getroffen werden müssen. Dazu gehören geeignete Vereinbarungen mit dem Service-Provider ebenso wie Eskalations- und Meldeprozesse. Weiterverlagerungen erhöhen die Komplexität zusätzlich, weil ein Exit nicht nur die unmittelbare Vertragsbeziehung, sondern gegebenenfalls ganze Dienstleisterketten betrifft.

Eine weitere Herausforderung besteht darin, Exit-Pläne realistisch zu testen. Ein auf dem Papier plausibler Dienstleisterwechsel beweist noch nicht, dass Daten, Prozesse und Verantwortlichkeiten tatsächlich innerhalb der erforderlichen Zeit auf einen anderen Anbieter oder zurück in das Institut übertragen werden können. Deshalb stellt sich die praktische Frage, wie realitätsnah ein Dienstleisterwechsel ohne konkreten Anlass simuliert werden kann. Risikoanalyse und Exit-Strategie müssen hierbei unmittelbar zusammenspielen: Je höher die Abhängigkeit und je schwerer eine Leistung substituierbar ist, desto belastbarer muss die Vorbereitung auf einen möglichen Ausstieg sein.

Das Online-Seminar „Exit-Szenarien nach DORA – Wann wird die IKT-Dienstleistung zur Schlechtleistung?“ am 26. November 2026 setzt genau an dieser kritischen Verbindung von Leistungsüberwachung, Vertragsgestaltung und operativem Exit-Management an. Teilnehmende erfahren, wie Schlechtleistungen anhand vorher definierter Kriterien nachvollziehbar bewertet, angemessene Sanktionen und Eskalationen abgeleitet und belastbare Exit-Strategien entwickelt werden können. Behandelt werden außerdem Vertragsbeendigung, Dienstleisterwechsel, Datenmigration, Weiterverlagerungen, Meldeerfordernisse sowie die praktische Quantifizierung von Schlechtleistungen.

Michaela Witzel, Rechtsanwältin, Partnerin und Fachanwältin für IT-Recht bei Bischof Witzel Rechtsanwälte, zeigt, welche zivilrechtlichen Handlungsmöglichkeiten bei Schlechtleistungen bestehen und wie Schadensersatz, Vertragsstrafen, Service Credits sowie Bonus-/Malus-Regelungen in Auslagerungsverträgen und SLAs gestaltet werden können. Darüber hinaus behandelt sie Kündigungs- und Sonderkündigungsrechte, Rückabwicklung, Verlängerungsoptionen und die rechtlichen sowie operativen Anforderungen an einen möglichst nahtlosen Wechsel des Dienstleisters.

Carsten Hoeschel, Experte Outsourcing Governance bei der Deutsche Börse Gruppe, überführt die Exit-Anforderungen in die praktische Auslagerungs- und IKT-Dienstleistersteuerung. Er zeigt, wie Exit-Strategien aufgebaut, Exit-Aktivitäten vorbereitet, Schlechtleistungen quantifiziert und Eskalations- sowie Meldeprozesse gestaltet werden können. Weitere Schwerpunkte bilden Weiterverlagerungen, das Zusammenspiel von Risikoanalyse und Exit-Strategie sowie die Frage, wie Dienstleisterwechsel möglichst realitätsnah vorbereitet und simuliert werden können.

Für Banken und Finanzdienstleister liegt die entscheidende Herausforderung damit lange vor einer tatsächlichen Kündigung. Sie müssen bereits bei Vertragsgestaltung und laufender Steuerung festlegen, woran eine unzureichende Leistung erkannt wird, welche Konsequenzen unterschiedliche Eskalationsstufen haben und wann der Punkt erreicht ist, an dem eine Fortführung der Dienstleisterbeziehung nicht mehr vertretbar ist.

Die zentrale Botschaft: Ein Exit beginnt nicht mit der Kündigung. Er beginnt mit messbaren Leistungsanforderungen, belastbaren SLAs und einer klaren Definition dessen, was das Institut noch akzeptiert – und was nicht. Wer diese Schwellenwerte, Sanktionen und Wechselprozesse erst bei einer Schlechtleistung festlegt, verliert im entscheidenden Moment wertvolle Handlungsoptionen. DORA macht deshalb aus der Exit-Strategie einen integralen Bestandteil einer vorausschauenden Dienstleistersteuerung.


Weitere Informationen und Anmeldung unter:
https://www.akademie-heidelberg.de/seminar/exit-szenarien-nach-dora-wann-wird-die-ikt-dienstleistung-zur-schlechtleistung

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

Pressekontakt

  • AH Akademie für Fortbildung Heilderberg GmbH
    Maaßstraße 32/1
    69123 Heidelberg
    Deutschland

News-ID: 1327533
 110

Pressebericht „DORA macht das Exit-Management zur Bewährungsprobe bei Schlechtleistung oder Ausfall des Dienstleisters“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von AH Akademie für Fortbildung Heidelberg GmbH

Bild: Risiko Zahlungsverkehr: Haftungsfragen und effiziente Schadensabwicklung am 25.11.2026
Risiko Zahlungsverkehr: Haftungsfragen und effiziente Schadensabwicklung am 25.11.2026
Betrugsfälle im Zahlungsverkehr gehören für Banken und Sparkassen längst zum Alltag. Ob manipulierte Überweisungen, Phishing-Angriffe im Online-Banking, Kartenmissbrauch oder Betrug beim mobilen Bezahlen – die Schadensszenarien werden immer vielfältiger und stellen die Institute vor erhebliche rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Insbesondere die Frage, wann und in welchem Umfang Banken und Sparkassen für entstandene Schäden haften und wie mit Kundenregressforderungen umzugehen ist, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit dem Onlin…
Bild: Eignungs- und Zuschlagskriterien
Eignungs- und Zuschlagskriterien
Eignungs- und Zuschlagskriterien: Rechtssichere Bewertung im Vergabeverfahren Eignungs- und Zuschlagskriterien gehören zu den zentralen Instrumenten öffentlicher Vergabeverfahren. Während die Eignungsprüfung die Voraussetzungen auf Seiten der Unternehmen betrifft, dienen Zuschlagskriterien der Bewertung der Angebote. Fehler bei der Abgrenzung, Bekanntmachung oder Anwendung können Auswirkungen auf das weitere Vergabeverfahren haben. Das Online-Seminar „Eignungs- und Zuschlagskriterien – Rechtssichere Gestaltung und Bewertung“ der Akademie Hei…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: 1 Jahr DORA – Umsetzungsstand, Erfahrungen, Erkenntnisse am 19. Januar 2026
1 Jahr DORA – Umsetzungsstand, Erfahrungen, Erkenntnisse am 19. Januar 2026
… ausgelöst hat, wie Rollenmodelle, Governance-Strukturen und Richtlinien überarbeitet wurden – und wie Change-Management, Schulung und Sensibilisierung der Belegschaft zur eigentlichen Bewährungsprobe wurden. Ihr Fazit: DORA zwingt Institute, alte Strukturen zu hinterfragen und Silos aufzubrechen.Cornelia Pais und Marina Riemer zeigen schließlich, wie …
Bild: Falsch abgegrenzt, falsch gesteuert: Trennung von MaRisk und DORA macht Mischdienstleistungen zum Risikofaktor
Falsch abgegrenzt, falsch gesteuert: Trennung von MaRisk und DORA macht Mischdienstleistungen zum Risikofaktor
Die neue MaRisk zieht eine deutliche Trennlinie zu DORA – einfacher wird die Dienstleistersteuerung dadurch aber nicht. Banken und Sparkassen müssen zuverlässig unterscheiden, ob eine Leistung als Auslagerung nach AT 9, als sonstiger Fremdbezug oder als IKT-Drittdienstleistung nach DORA einzustufen ist. Besonders fehleranfällig sind Mischdienstleistungen, …
Bild: Kennen Sie Ihre Pflichten als Auslagerungsbeauftragter? Seminare in BerlinBild: Kennen Sie Ihre Pflichten als Auslagerungsbeauftragter? Seminare in Berlin
Kennen Sie Ihre Pflichten als Auslagerungsbeauftragter? Seminare in Berlin
… und Kontrolltätigkeiten und deren Durchführung > Prüfungssichere Bewertung von Ausstiegsstrategien und Notfallplänen > Definition einer maximalen Schlechtleistung eines externen Dienstleisters > Überwachung der Leistungserbringung Laufende Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten > MaRisk-Anforderungen an Monitoring- und Kontrollhandlungen > …
Bild: Praxis-Umsetzung aktueller DORA- und Aufsichts-Anforderungen in der DL-Steuerung
Praxis-Umsetzung aktueller DORA- und Aufsichts-Anforderungen in der DL-Steuerung
… Auslagerungsverträgen und SLAs berücksichtigt werden. Besondere Aufmerksamkeit verlangen Leistungsbeschreibung und Leistungsgüte, Kündigungsrechte und -fristen sowie das Exit-Management. Gleichzeitig müssen Institute das Spannungsverhältnis zwischen zivilrechtlich tragfähigen Vereinbarungen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen beherrschen. Gerade bei …
Bild: Abgrenzung & Steuerung von Auslagerungen (Neue MaRisk) & IKT-Dienstleistungen (DORA)
Abgrenzung & Steuerung von Auslagerungen (Neue MaRisk) & IKT-Dienstleistungen (DORA)
… Abgrenzungskriterien, Fallstricke bei Risikoanalysen, SLAs und Schutzbedarf sowie Auswirkungen der EBA-Vorgaben und der MaRisk-Novelle 2026 auf die Dienstleistersteuerung. Christian Wettlaufer, stellvertretender Auslagerungsbeauftragter im Zentralen Auslagerungsmanagement der DekaBank, zeigt aus Institutspraxis, wie Auslagerungen, Fremdbezüge und IKT-Drittdienstleistungen …
Bild: Exit-Szenarien nach DORA – Wann wird die IKT-Dienstleistung zur Schlechtleistung? am 18. November 2025
Exit-Szenarien nach DORA – Wann wird die IKT-Dienstleistung zur Schlechtleistung? am 18. November 2025
… keine klare Exit-Strategie. In der Praxis fehlen vertragliche Grundlagen, definierte Schwellenwerte und abgestimmte Prozesse für den Fall, dass eine Dienstleistung zur Schlechtleistung wird.Die Folgen können gravierend sein – von teuren Betriebsunterbrechungen über rechtliche Auseinandersetzungen bis hin zu Reputationsverlusten. Besonders heikel wird es, …
Bild: Probleme in der Dienstleistersteuerung durch mangelhafte Auswertung der Dienstleister-Berichte
Probleme in der Dienstleistersteuerung durch mangelhafte Auswertung der Dienstleister-Berichte
Dienstleisterberichte werden regelmäßig geliefert, SLAs vereinbart und Risikoanalysen durchgeführt – dennoch haben Prüfungen bei der Dienstleistersteuerung gravierende Mängel und wesentliche Feststellungen aufgezeigt. Betroffen sind nicht nur das Auslagerungsmanagement und die gesteuerten Fachbereiche, sondern teilweise auch die Interne Revision. Typische …
Bild: Überprüfung der DORA-Konformität von (IKT-)Dienstleistern und Cloud Service Providern am 21. Januar 2026
Überprüfung der DORA-Konformität von (IKT-)Dienstleistern und Cloud Service Providern am 21. Januar 2026
… Risikoanalysen und Auslagerungsregister bzw. Informationsregister – in der Praxis bleiben zentrale Fragen unbeantwortet: Wie prüft man die tatsächliche DORA-Ordnungsmäßigkeit eines IKT-Dienstleisters oder Cloud-Anbieters? Ab wann ist eine Dienstleistung nicht mehr vertragskonform, sondern ein Sicherheitsrisiko? Und wie weit reicht die Verantwortung der …
Bild: Kennen Sie Ihre Pflichten als Auslagerungsbeauftragter? Seminare in MünchenBild: Kennen Sie Ihre Pflichten als Auslagerungsbeauftragter? Seminare in München
Kennen Sie Ihre Pflichten als Auslagerungsbeauftragter? Seminare in München
… und Kontrolltätigkeiten und deren Durchführung > Prüfungssichere Bewertung von Ausstiegsstrategien und Notfallplänen > Definition einer maximalen Schlechtleistung eines externen Dienstleisters > Überwachung der Leistungserbringung Laufende Überwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten > MaRisk-Anforderungen an Monitoring- und Kontrollhandlungen > …
Bild: DORA Spezial: Umgang mit KI-/IKT-Service-Providern & Cloud-Dienstleistern am 21. September 2026
DORA Spezial: Umgang mit KI-/IKT-Service-Providern & Cloud-Dienstleistern am 21. September 2026
… abstrakt. DORA und MaRisk AT 9 verlangen dagegen konkrete Mindestinhalte. Haftungs- und Kündigungsregelungen müssen ebenso zur tatsächlichen Leistung passen wie Exit-Management und der Umgang mit Unterauftragnehmern. Was zivilrechtlich tragfähig erscheint, ist deshalb nicht automatisch aufsichtsrechtlich ausreichend.Das Online-Seminar „DORA Spezial: Umgang …
Sie lesen gerade: DORA macht das Exit-Management zur Bewährungsprobe bei Schlechtleistung oder Ausfall des Dienstleisters