(openPR) Filderstadt, 27. Juli 2026
Das KRITIS-Dachgesetz ist kein reines Sicherheitsgesetz – es ist ein Marktordnungsgesetz mit sicherheitspolitischem Vorzeichen. Es verschiebt den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen von einer weitgehend freiwilligen Praxis in eine dokumentierte Pflicht mit behördlicher Nachweisführung.
Was das Gesetz regelt Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen künftig eine durchgängige Risikobewertung, Mindeststandards beim baulichen und technischen Schutz sowie Meldepflichten bei sicherheitsrelevanten Vorfällen erfüllen. Die Pflichten sind sektorspezifisch gestuft und werden in den jeweiligen Verordnungen weiter ausdifferenziert. Was bisher in Verhandlung mit Versicherern oder nach VdS-Richtlinien geschah, wird zur nachweisbaren Pflicht gegenüber der Aufsicht.
Was der Markt heute liefern kann Mobile Videotürme, KI-gestützte Videoanalyse, Bewachungsroboter, Zaunsensorik und revisionsfähige Zugangskontrolle sind verfügbar und im Industriebetrieb erprobt. Die Spreizung zwischen den Anbietern ist jedoch erheblich: zwischen zugekaufter Verbrauchersensorik und eigenentwickelten Plattformen mit industrieller Wartungslogik. Die Differenz zeigt sich oft erst im dritten Betriebsjahr.
Was noch entwickelt werden muss Schnittstellen zur Aufsichtsbehörde, die Verbindung von physischer und logischer Sicherheit sowie die Skalierung über viele Standorte hinweg sind noch nicht durchgängig gelöst. Wer heute beschafft, entscheidet implizit über die Skalierbarkeit der nächsten zehn Jahre.
Wirtschaftliche Dimension Die Investition rechnet sich nicht nur gegen historische Schäden, sondern gegen künftige Versicherbarkeit und Prämien. Was vorher Bonusfaktor war, wird zur Mindestbedingung. Wer früh beginnt, kann Investitionen über die Übergangsfristen verteilen statt am Ende in einer Welle auszulösen.
Boswau + Knauer beobachtet den Vorgang als Hersteller: Was im Gesetz steht, ist in den Plattformen bereits angelegt. Der nächste Schritt für Betreiber ist nicht die Beschaffung, sondern die Standortbestimmung.
Weitere Informationen und den vollständigen Beitrag finden Sie unter: https://boswau-knauer.de/blog/kritis-dachgesetz-perimeterschutz
















