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Internetportal macht fit fürs Auslandsgeschäft

(openPR) Baden-Baden, 10. April 2007. Eine Niederlassung in Frankreich gründen, einen lettischen Handelsvertreter einstellen oder einem Arbeitnehmer in Griechenland kündigen: Bislang war es für deutsche Firmen schwierig, sich mit dem richtigen juristischen Rüstzeug für ihr Aus-landsgeschäft auszustatten. Dank des neuen Internetportals www.rainbow-law.de können Firmen ab sofort die wichtigsten Basisinformationen über die rechtliche Lage im Ausland online einholen – für den juristischen Laien einfach formuliert und praxisnah aufbereitet.



Hinter dem Portal steht die Rainbow Cross Border Business Law AG, gegründet von Rechtsanwälten, die seit vielen Jahren deutsche Unternehmen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr beraten. „Von acht Ländern sind die Rechtsauskünfte bereits abrufbar“, so Klaus Karl Blükle, Vorstand der Rainbow AG. „Nach Frankreich, Griechenland, Polen, Slowakei, Ungarn, Litauen, Lettland und Australien wird Spanien im Mai folgen.“ Das Internet-portal erspart die langwierige Suche nach einer geeigneten, ausländischen Anwaltskanzlei, eine Erstberatung wird überflüssig. Bis Ende des Jahres will die Rainbow AG die Rechtsinfos von weiteren 13 Ländern (u.a. USA, China und Russland) einstellen. „Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Mittelständler“, erklärt Blükle. „Aber natürlich können auch Großunter-nehmen und Rechtsanwälte hier recherchieren.“

Die einfache Navigation in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs führt den Nutzer schnell zu den gesuchten Informationen. Das Rainbow Law-Portal liefert aber nicht nur Wis-senswertes zum Auslandsgeschäft, es weist auch auf rechtliche Risiken hin. Die Kunden können die Rechtsinformationen entweder als Nutzer einer Flatrate (wahlweise für ein Land, für Europa oder weltweit) oder durch Einzeldownload der gewünschten Dokumente herunter-laden. Die Preise für eine Flatrate bewegen sich zwischen 30 und 250 Euro im Monat, ein einmaliger Download wird mit 30 bis 90 Euro (zzgl. MwSt) berechnet.

Mit einem guten Grundwissen ausgestattet, können die Unternehmen dann mit den Partner-kanzleien im Ausland in Kontakt treten, wenn es an die konkrete Umsetzung der Vorhaben geht (z.B. Aufsetzen eines Arbeits- oder Gesellschaftsvertrags). Die Kontaktdaten der per-sönlich von der Rainbow Law AG ausgewählten deutschen bzw. deutschsprachigen Kanzlei-en sowie weiterer Dienstleister wie Steuerberater oder Unternehmensberater finden sich ebenfalls im Internetportal.

Der offizielle Launch des Rainbow-Portals findet im Rahmen der 1. Internationalen Rainbow Cross Border Business Law Konferenz am 3. Mai 2007 in Baden-Baden statt. Dort haben Interessenten die Gelegenheit, sich bei den ausländischen Partnerkanzleien über das Ver-triebsrecht im Ausland zu informieren. Interessierte Unternehmer sind herzlich willkommen.

Für weitere Informationen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Frau Rechtsanwältin Katharina Reineck, LL.M.
Rainbow Cross Border Business Law AG
Schützenstr. 7
D-76530 Baden-Baden
Tel.: 0700 - 72 46 26 98
Fax: 0700 - 72 25 29 24
E-Mail
www.rainbow-law.de

Die Rainbow AG wurde Anfang 2005 gegründet.

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