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Champagner hat Grund zum Feiern

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(openPR)

EuG bekräftigt Schutz der geografischen Ursprungsbezeichnung für Pinot Noir – Az. T-239/23

Die Bezeichnung Champagner für den prickelnden Schaumwein ist geschützt. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat den Schutz der Ursprungsbezeichnung bekräftigt. Mit Urteil vom 25. Juni 2025 hat das EuG entschieden, dass ein italienisches Unternehmen seine Schaumweine nicht unter der Bezeichnung „Nero Champagne“ anbieten darf (Az. T-239/23).

Der Markeninhaber ist verpflichtet, die Marke regelmäßig im geschäftlichen Verkehr zu nutzen, um den Markenschutz aufrechtzuerhalten. Das Markengesetz regelt die rechtlichen Voraussetzungen für den Schutz von Marken und deren Eintragung. Marken dienen der eindeutigen Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen und ermöglichen die Unterscheidung der Produkte eines Anbieters von denen anderer Anbieter. Die rechtlichen Grundlagen des Schutzes sichern dem Inhaber exklusive Rechte an der Marke. Es ist wichtig, die Unterscheidung zwischen verschiedenen Bezeichnungen zu kennen, da sowohl Marken als auch geschäftliche Bezeichnungen rechtlich geschützt sein können. Verschiedene Markenformen wie Wortmarken, Bildmarken oder kombinierte Marken sind im Markenrecht anerkannt. Marken tragen wesentlich zur Wiedererkennung eines Unternehmens bei und stärken dessen Identität am Markt. Die Eintragung einer Marke erfolgt im Markenregister, wobei das Registerverfahren die rechtliche Absicherung durch die Eintragung gewährleistet. Das Markenamt, insbesondere das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt), prüft beim DPMA die Schutzfähigkeit und nimmt die Eintragung im Markenregister vor; das Patent und Markenamt ist dabei zentrale Anlaufstelle.

Markenschutz: Bedeutung, Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Marken können aus Wörtern, Abbildungen oder Farben bestehen, sofern diese als Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen zu unterscheiden. Seiten und Inhalte im Internet, wie Informationsseiten oder Broschüren, bieten umfassende Informationen zum Markenschutz und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Bei Markenanmeldungen werden relevante Daten erfasst, die für die Verwaltung und den Schutz der Rechte notwendig sind. Die Verkehrsgeltung einer Marke kann auch ohne Eintragung Schutz bieten, wenn sie sich im Markt durchgesetzt hat; der Markeninhaber genießt dann ein Monopol auf die Nutzung. Das Markengesetzes legt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eintragung und den Schutz von Marken fest. Die Schutzfähigkeit eines Zeichens hängt auch vom Wert des Produkts und dessen Unterscheidungskraft ab. Bekannte Champagnermarken wie Veuve-Clicquot & Co. zeigen die Bedeutung von Markenfamilien im Markt. Ein Überblick über die wichtigsten Aspekte des Markenschutzes hilft, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen. Markenrechte beziehen sich sowohl auf Waren als auch auf Produkte und sichern deren Herkunftsangabe. Der Inhaber der Marke verwaltet und nutzt diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Es sollte alles Wichtige zum Markenschutz beachtet werden, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Marken sorgen für einen hohen Wiedererkennungswert beim Verbraucher und genießen daher einen hohen Stellenwert. Unternehmen sollten ihre Marken daher anmelden, um sie so vor der unberechtigten Nutzung durch Wettbewerber zu schützen. Bei einer Markenanmeldung muss aber geprüft werden, ob dadurch nicht gegen die Schutzrechte einer bereits bestehenden Marke oder Ursprungsbezeichnung verstoßen wird, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. umfassend im Markenrecht berät.

Einführung in den Champagner

Champagner gilt weltweit als Inbegriff von Luxus und Eleganz. Dieses edle Getränk wird ausschließlich aus den Rebsorten Pinot Noir, Pinot Meunier und Chardonnay hergestellt, die dem Champagner seine unverwechselbare Frische, Komplexität und seinen feinen Geschmack verleihen. Die Herstellung von Champagner ist ein aufwendiger Prozess, der strengen Regeln unterliegt, um die hohe Qualität und den besonderen Wert jeder Flasche zu garantieren. Der Markenschutz spielt dabei eine zentrale Rolle: Er schützt nicht nur die Einzigartigkeit des Produkts, sondern sichert auch die Interessen der Winzer und Unternehmen, die hinter der Marke Champagner stehen. So bleibt der Name Champagner ein Zeichen für höchste Qualität und exklusiven Genuss, das weltweit von Kennern und Kunden geschätzt wird.

Herkunft und Terroir

Die Champagne ist eine einzigartige Region im Nordosten Frankreichs, deren Name untrennbar mit dem berühmten Schaumwein verbunden ist. Nur Weine, die in dieser Region – etwa in der Montagne de Reims, der Côte des Blancs oder der Vallée de la Marne – nach traditionellen Methoden hergestellt werden, dürfen als Champagner bezeichnet werden. Das besondere Terroir, geprägt von kalkhaltigen Böden, einem kühlen Klima und der geografischen Lage rund um Reims, verleiht dem Champagner seinen charakteristischen Geschmack und seine außergewöhnliche Qualität. Die Herkunft aus dieser Region ist ein entscheidender Faktor für den Wert des Champagners und macht jede Flasche zu einem einzigartigen Produkt, das weltweit für seine Authentizität und Exzellenz geschätzt wird.

Geschichte und Kultur

Die Geschichte des Champagners reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück, als in der Champagne zunächst stiller Wein produziert wurde. Erst mit der Entwicklung der Flaschengärung entstand der heute bekannte Schaumwein, der schnell zum Symbol für festliche Anlässe und französische Lebensart wurde. Champagner ist tief in der Kultur Frankreichs verwurzelt und begleitet seit Jahrhunderten bedeutende Ereignisse, von königlichen Feiern bis zu modernen Festen. Die Marke „Champagner“ steht dabei nicht nur für ein Produkt, sondern für ein Stück Geschichte und Tradition. Nur Produkte, die die strengen Vorgaben der Appellation d’Origine Contrôlée (AOC) erfüllen, dürfen diesen Namen tragen – ein Beweis für die hohe Qualität und den besonderen Status dieses Weins.

Qualität und Überwachung

Die Qualität des Champagners ist das Ergebnis sorgfältiger Überwachung und strenger Vorschriften. Die Herstellung unterliegt den Regeln der Appellation d’Origine Contrôlée (AOC), die genau festlegt, welche Rebsorten – wie Pinot Noir, Pinot Meunier und Chardonnay – verwendet werden dürfen, wie die Ernte abläuft und wie die Flaschengärung zu erfolgen hat. Das Institut National des Appellations d’Origine (INAO) überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben und sorgt dafür, dass jede Champagnerflasche höchsten Ansprüchen genügt. Der Markenschutz spielt auch hier eine wichtige Rolle: Er schützt die Authentizität und Qualität des Champagners und bewahrt die Einzigartigkeit dieses Produkts auf dem internationalen Markt. So bleibt Champagner ein Garant für Genuss, Wert und unverwechselbare Herkunft.

Verstoß gegen geschützte Ursprungsbezeichnung

Das zeigt auch das Urteil des EuG, das entschied, dass die Bezeichnung „Nero Champagne“ nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann, weil sie gegen die geschützte Ursprungsbezeichnung „Champagne“ verstoße.

Ein italienisches Unternehmen hatte im Jahr 2019 u.a. für seine Schaumweine die Wortmarke „Nero Champagne“ als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eintragen lassen. Nach Angaben des Herstellers sollten die Weine die Anforderungen an die geschützte Ursprungsbezeichnung „Champagne“ erfüllen.

Französische Verbände legten Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Sie argumentierten, dass der Begriff „Champagne“ unzulässig verwendet werde und dadurch eine Irreführung der Verbraucher sowie eine Beeinträchtigung des Ansehens der Ursprungsbezeichnung drohe.

Guter Ruf darf nicht ausgenutzt werden

Das EUIPO folgte dieser Einschätzung allerdings nicht und so landete der Fall vor dem EuG. Das Gericht gab den Verbänden Recht und kippte die Entscheidung des EUIPO, die Marke zuzulassen. Es stellte klar, dass der Schutz geografischer Ursprungsbezeichnungen wie „Champagne“ besonders weitreichend sei. Eine Marke, die eine solche Bezeichnung enthält oder nachahmt, dürfe nicht eingetragen werden, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass der Ruf der Ursprungsbezeichnung ausgenutzt oder verwässert wird oder Verbraucher über die wahre Herkunft der Ware getäuscht werden könnten.

Weiter führte das Gericht aus, dass die Kombination aus dem Begriff „Nero“ – dem italienischen Wort für „schwarz“ – mit dem Begriff „Champagne“ problematisch sei. Beim Verbraucher könne dadurch eine Fehlvorstellung einer besonderen Sorte Champagner hervorgerufen werden. Tatsächlich gebe es aber keinen „schwarzen Champagner“.

Verbraucher vor Irreführung schützen

Auch wenn die Weine die Anforderungen an die geschützte Ursprungsbezeichnung „Champagne“ tatsächlich erfüllen sollten, sei dies nicht ausreichend, um eine Markeneintragung zu rechtfertigen, stellte das EuG klar. Im Einzelfall sei nicht entscheidend, ob die Vorgaben der Ursprungsbezeichnung eingehalten werden, sondern vielmehr, ob eine solche Marke geeignet ist, den guten Ruf der Ursprungsbezeichnung auszunutzen oder zu verwässern.

Geografische Ursprungsbezeichnungen dienen dazu, typische Produkte aus bestimmten Regionen wie Champagner oder Parma-Schinken zu schützen, da Verbraucher diese mit einer bestimmten Eigenschaft oder Qualität verbinden. Die Verbraucher wiederum sollen vor Irreführung geschützt werden, daher erstreckt sich der Schutz auch auf ähnliche Begriffe, die eine Verbindung zu der geschützten Bezeichnung herstellen können.

Markenanmeldung und Markenschutz mit Umsicht

Das EuG hat den konsequenten Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen bekräftigt. Die Markeneintragung war nach Ansicht des Gerichts irreführend und somit unzulässig. Das Urteil macht deutlich, dass bei einer Markenanmeldung keine bestehenden Schutzrechte verletzt werden dürfen. Wer eine neue Marke eintragen möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen lassen, ob Namensbestandteile gegen geografische, marken- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen könnten. Nur so lassen sich rechtliche Risiken und spätere Streitigkeiten vermeiden.

Die Anmeldung einer Marke ist ein wichtiges Mittel, um Produkte zu schützen und erfolgreich zu vermarkten. Doch dabei muss sorgfältig geprüft werden, ob durch die Marke bestehende Rechte Dritter verletzt werden. Wer gegen bereits bestehende Schutzrechte älterer Marken oder geografischer Herkunftsangaben verstößt, riskiert nicht nur die Ablehnung der Marke, sondern auch spätere rechtliche Konflikte oder Löschungsverfahren.

MTR Legal Rechtsanwälte berät bei der Anmeldung und Schutz einer Marke sowie weiteren Themen des Markenrechts.

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