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NIS2 - dansk / tysk - Kommunikation ist schon Pflicht

18.09.202510:54 UhrIT, New Media & Software
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(openPR) NIS2 ist Pflicht - auch in der Kommunikation. Dänische Unternehmen mit Geschäft im DACH-Markt müssen ihre Compliance klar und fehlerfrei auf Deutsch darstellen.

Seit Oktober 2024 gilt die NIS2-Richtlinie in allen EU-Mitgliedsstaaten. Für viele dänische Unternehmen mit Geschäft in Deutschland, Österreich und der Schweiz bedeutet das nicht nur neue technische Anforderungen, sondern auch die Pflicht, ihre Sicherheits- und Compliance-Maßnahmen verständlich zu kommunizieren - in der jeweiligen Landessprache.



NIS2 ist bindend - und Unternehmen suchen Orientierung

Seit Herbst 2025 steigt die Zahl der Anfragen zu NIS2 deutlich an. Suchmaschinen und Beratungsstellen melden ein wachsendes Interesse, gleichzeitig herrscht bei vielen Unternehmen Unsicherheit. Einige hoffen noch, dass sie nicht betroffen sind oder die Umsetzung verschoben wird. Doch das ist ein Irrtum: NIS2 gilt bereits, und nationale Behörden können die Vorgaben jederzeit strenger kontrollieren.

Technik allein genügt nicht

Viele Unternehmen haben inzwischen Firewalls aufgerüstet, Risikoanalysen erstellt oder ein Informationssicherheits-Managementsystem eingeführt. Damit ist ein erster Schritt getan - die eigentliche Herausforderung liegt jedoch in der Kommunikation. Interne Dokumente und Tabellen helfen wenig, wenn Geschäftspartner in München oder Wien nach konkreten Abläufen im Ernstfall fragen. Governance bedeutet nicht nur, Strukturen einzuführen, sondern diese auch so darzustellen, dass externe Partner sie nachvollziehen können. Unklare Formulierungen oder juristisch verklausulierte Texte führen schnell zu Vertrauensverlust.

Übersetzungen reichen nicht aus

Ein häufiger Fehler besteht darin, Compliance-Dokumente einfach ins Deutsche zu übersetzen - oft maschinell oder ohne fachliche Prüfung. Das Ergebnis sind Texte, die für Leser im DACH-Raum unverständlich oder irreführend wirken. Als Deutscher mit über 17 Jahren Erfahrung in Dänemark sehe ich täglich, dass eine Übersetzung nicht automatisch Kommunikation bedeutet, sagt Hannes Heinemann, Geschäftsführer von HH Online Marketing ApS. NIS2-Texte müssen sprachlich und kulturell angepasst sein. Schon ein ungenau gewähltes Wort in einer Erstmeldung kann Behörden oder Geschäftspartner verunsichern - und im schlimmsten Fall hohe Strafen nach sich ziehen.

Meldepflichten im DACH-Raum

Besonders sensibel ist die Kommunikation bei Sicherheitsvorfällen.

- Deutschland: Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden, detaillierte Nachmeldung nach 72 Stunden, Abschlussbericht nach 30 Tagen.

- Österreich: ähnliche Struktur, jedoch über das Portal CERT.at.

- Schweiz: eigenständige Vorgaben durch das NCSC, ebenfalls mit 24-Stunden-Frist.


Für dänische Unternehmen, die in allen drei Ländern aktiv sind, empfiehlt sich ein einheitlicher Prozess: Erstmeldung nach spätestens 24 Stunden, ein detaillierter Bericht nach 72 Stunden, Abschlussdokumentation nach 30 Tagen. Damit wird Klarheit geschaffen - vorausgesetzt, die Kommunikation erfolgt klar und fehlerfrei in deutscher Sprache.

Erwartungen von Kunden und Partnern

Nicht nur Behörden, auch Kunden und Geschäftspartner verlangen konkrete Informationen. Sie wollen wissen, welche Maßnahmen greifen, wie Lieferketten geschützt werden und wie die Kommunikation bei Ausfällen abläuft. Standardtexte oder juristische Formulierungen genügen hier nicht. Gefordert sind klare Aussagen, die im Alltag verständlich sind.

Praxisbeispiel

Ein Beispiel für gelungene NIS2-Kommunikation auf Deutsch zeigt, wie komplexe Anforderungen so dargestellt werden können, dass Kunden und Partner den Ablauf nachvollziehen können. Unterschiede zwischen Branchen und Ländern machen es notwendig, Texte gezielt zu formulieren. Generische Vorlagen oder bloße Übersetzungen bergen dagegen das Risiko, selbst gegen Compliance-Vorgaben zu verstoßen.

Konsequenzen für Unternehmen

Die NIS2-Richtlinie schreibt vor, dass Verantwortung im Management klar verankert ist. Geschäftsleitungen können die Pflichten nicht delegieren, sondern müssen nachweisen, dass sie sich aktiv mit Cybersicherheit befassen. Verstöße können Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Umsatzes nach sich ziehen - zusätzlich zum Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern.

Schlussfolgerung

NIS2 ist bereits Realität. Für dänische Unternehmen mit Geschäft im DACH-Markt gilt: Technische Maßnahmen sind unverzichtbar, doch erst die klare Kommunikation auf Deutsch macht die Compliance nachvollziehbar. Wer hier rechtzeitig handelt, erfüllt nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern sichert auch das Vertrauen von Kunden und Partnern.


NIS2 ist Pflicht - auch in der Kommunikation. Dänische Unternehmen mit Geschäft im DACH-Markt müssen ihre Compliance klar und fehlerfrei auf Deutsch darstellen.

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