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Wespen, Mücken und teure Notdienste

07.08.202509:42 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: Wespen, Mücken und teure Notdienste
ARAG Experten über nervige Tierchen und unlautere Dienstleistungen
ARAG Experten über nervige Tierchen und unlautere Dienstleistungen

(openPR) Wenn die Temperaturen steigen, beginnt die Zeit der Wespen, Mücken und anderer ungeliebter Insekten. Während einige Insektenarten nur lästig sind, können andere ernsthafte Probleme verursachen. Sei es durch allergische Reaktionen oder sogar Schäden am Haus durch den Nestbau. Besonders ärgerlich wird es, wenn unseriöse Schädlingsbekämpfer mit falschen Versprechen, überhöhten Preisen und aggressivem Verhalten Hilfe bei der Nestentfernung anbieten. Die ARAG Experten erklären, worauf man achten sollte und wie man sich vor nervigen Tierchen und unlauteren Menschen schützen kann.

Wespen stehen unter Schutz
Zunächst weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Wespen unter Artenschutz stehen und ihre Nester nur entfernt werden dürfen, wenn eine konkrete Gefahr für Menschen besteht. Das kann etwa bei Allergikern der Fall sein oder wenn sich das Nest in der Nähe von Kindergärten, Schulen oder Altenheimen befindet. Noch stärker geschützt sind Hornissen, Wildbienen und einige spezielle Wespenarten. Wer diese Tiere oder ihre Nester ohne Genehmigung stört oder beseitigt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Was darf eine Nest-Entfernung kosten?
Auch wenn es in Baumärkten Wespenschaum gibt, raten die ARAG Experten dringend davon ab, selbst Hand anzulegen. Stattdessen sollte ein Kammerjäger mit der Umsetzung oder dem Entfernen des Nestes beauftragt werden. Je nachdem, wo die Wespen ihre vier Wände errichtet haben, muss man mit Kosten von etwa 150 bis 250 Euro rechnen. Wenn besondere Geräte wie eine Hebebühne benötigt werden, kann es allerdings teurer werden. Wer als Mieter die surrenden Untermieter loswerden will, sollte zunächst den Vermieter bitten, sich um die Entfernung zu kümmern. Bleibt der untätig, kann ein Kammerjäger beauftragt und die Kosten können an den Vermieter weitergegeben werden. Dazu muss allerdings eine gesundheitliche Gefährdung oder eine erhebliche Beeinträchtigung in der Wohnungsnutzung vorliegen.

Nest im Winter selbst entfernen
Wer keine Angst vor Wespen hat und ihre Anwesenheit aushält, kann auch einfach den Winter abwarten. Denn Wespen leben nur ein Jahr in ihrem Nest. Im Winter sterben sie. Dann kann das Nest problemlos entfernt werden. Wichtig dabei ist laut ARAG Experten eine gründliche Reinigung des Nistplatzes. Ansonsten besteht die Gefahr, dass auch die nächste Wespengeneration hier ihr Lager aufschlägt, da Wespen sich am Geruch ihrer Artgenossen orientieren.

Achtung vor Fake-Profis
Die ARAG Experten warnen vor Notdiensten, die im Internet oder über Werbeanzeigen eine schnelle Entfernung des Wespennestes anbieten. Ohne vorherige Begutachtung schreiten die vermeintlichen Profis direkt zur Tat. Anschließend wird dann ein überhöhter Preis verlangt, wobei Kunden dazu gedrängt werden, direkt in bar zu zahlen. Oft werden dabei Rechnungen mit fehlenden oder falschen Angaben ausgestellt, etwa mit einer angeblichen Steuernummer „in Gründung“ oder falschen Adressen. Teilweise handelt es sich um Vermittlerplattformen, die gar nicht selbst die Dienstleistung erbringen, sondern beliebige Partnerfirmen schicken, deren Seriosität fragwürdig ist. Das Problem: Ist das Geld erst einmal gezahlt, ist es so gut wie unmöglich, es zurückzubekommen.

Wie man seriöse Hilfe findet
Um sich vor überteuerten Notdiensten zu schützen, raten die ARAG Experten, sich an Umweltämter, lokale Imkervereine, den Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung e. V. oder den Deutschen Schädlingsbekämpfer Verband e. V. zu wenden. Sie vermitteln qualifizierte Fachleute mit Sachkundenachweis. Seriöse Anbieter informieren am Telefon transparent über Preise und Vorgehensweise und drängen nicht auf sofortige Zahlung. Eine Recherche im Internet sollte stets mit einem Blick ins Impressum beginnen, um zu prüfen, ob es sich um einen echten lokalen Betrieb handelt.

Versicherungsschutz bei Schäden durch Insekten
Verschalungen aus Holz oder Holzverkleidungen am Haus können durch Wespen leicht beschädigt werden, da Holz der Grundstoff für den Nestbau ist. Wenn durch Insekten oder deren Bekämpfung tatsächlich Schäden entstehen, stellt sich die Frage, wer dafür aufkommt. Je nach Situation können Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen helfen – allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hausratversicherung springt beispielsweise dann ein, wenn durch eindringende Insekten Schäden an Möbeln, Kleidung oder technischen Geräten entstehen. Die Wohngebäudeversicherung kann leisten, wenn es zu Gebäudeschäden kommt, beispielsweise wenn ein Wespennest die Fassade beschädigt und daraufhin Regenwasser eindringt. Entscheidend ist dabei, ob solche Risiken in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich eingeschlossen sind. Die ARAG Experten raten zu einem Blick in die eigene Police.

Kommt es beim Umsiedeln oder Entfernen der Insekten durch unsachgemäße Arbeit zu Schäden am Gebäude, raten die ARAG Experten, einen Sachverständigen für Schädlingsbekämpfung einzuschalten. Dieser überprüft die Arbeit und stellt bei Bedarf ein Gutachten aus. Da diese Dienstleistung kostenpflichtig ist, lohnt sich ein solcher Schritt in der Regel nur, wenn ein Gerichtsverfahren geplant ist, um Schadensersatz zu erstreiten.

Andere nervige Insekten
Neben Wespen zählen auch Mücken zu den häufigsten Sommerplagen. Sie sind zwar meist harmlos, können aber durch ihre Stiche unangenehme Reaktionen hervorrufen und insbesondere in der Nacht den Schlaf rauben. Mücken vermehren sich vor allem in stehendem Wasser. Daher ist es sinnvoll, Wasserquellen wie Gießkannen, Vogeltränken oder Regenwassertonnen regelmäßig zu leeren oder abzudecken. Auch das Anbringen von Insektenschutzgittern an Fenstern und Türen hilft dabei, die kleinen Plagegeister fernzuhalten. Wer auf chemische Mückenschutzmittel verzichten möchte, kann auf natürliche Alternativen wie Lavendel, Zitronenmelisse oder spezielle Duftkerzen setzen.

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