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Abwasserabgabengesetz Teil II - Spezielle Fragen sowie Probleme

23.05.202510:32 UhrEnergie & Umwelt
Bild: Abwasserabgabengesetz Teil II - Spezielle Fragen sowie Probleme
Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V. (© Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.)
Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V. (© Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.)

(openPR) "Abwasserabgabengesetz Teil II - Spezielle Fragen sowie Probleme“ lautet der Titel des Workshops, welcher am 20. Oktober 2025 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt.

Sie erfüllt unter der Maxime des Verursacherprinzips eine Lenkungsfunktion, die eine Verbesserung der Gewässergüte zum Ziel hat.

Das Gesetz wurde zum ersten Mal am 13.09.1976 (BGBl. I S. 2721) verkündet und zuletzt am 09.12.2004 (BGBl. I. S. 3332) geändert.

Mit dieser fünften Novelle wurde im Abwasserabgabengesetz die Änderung der Abwasserverordnung so umgesetzt, dass ab dem 01.01.2005 der Parameter Fischgiftigkeit durch den Fischeitest ersetzt wird.

Das Abwasserabgabengesetz ist ein Rahmengesetz des Bundes, das durch die Ausführungsgesetze der Länder auszufüllen ist.

Kernpunkt des Gesetzes ist, dass für die Verschmutzung des Abwassers, das in ein Gewässer eingeleitet wird, eine Abgabe zu zahlen ist.

Der Grad der Verschmutzung wird in Schadeinheiten ausgedrückt.

Der Workshop wurde zur Vertiefung des Seminars konzipiert und ist gleichermaßen für die Teilnehmer des Grundkurses und insbesondere für erfahrene Mitarbeiter von abgabepflichtigen Unternehmen und für Festsetzungsbehörden geeignet, die auch mit atypischen Fällen in der Praxis konfrontiert werden.

Der Workshop bietet die Möglichkeit, eigene abgaberechtliche Beispiele, Probleme und Fragen im Vorfeld zuzusenden, damit diese zum Workshop thematisiert und diskutiert werden können.

Um der Referentin die Möglichkeit zu geben, Ihre Beispiele, Probleme und Fragen für den Workshop aufbereiten zu können, wird um die Übersendung bis 7 Tage vor Seminarbeginn gebeten.

Zur Berechnung der Übungsaufgaben sollten die Teilnehmer einen Taschenrechner mitbringen.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 399€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/W251020.pdf

Programm
09.30 Uhr Begrüßung und Einführung

09.35 Uhr Vertiefende Ausführung zu unbestimmten Begriffen im Abwasserabgabengesetz

wie z.B.:

- Abwasser

- Einleiten

- Gewässer

- Schönungsteich/Nachklärteich

- geringer erklärte Werte unterlegt mit Fällen aus der Praxis

Kaffeepause

Vertiefende Ausführungen zum Thema Verrechnung von Investitionen an Abwasseranlagen

Auswertung von Gerichtsentscheidungen

12.15 Uhr Mittagspause

13.30 Uhr Vorstellung und Diskussion von Beispielen, Problemen und Fragen der Workshop-Teilnehmer

Kaffeepause

Bei Interesse besteht auch die Möglichkeit, für ein komplexeres Fallbeispiel die Abwasserabgabe zu berechnen.

16.00 Uhr Ende der Veranstaltung

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