Gewinnspiele im Radio: Auch der Moderator kann in Anspruch genommen werden
(openPR) Wohl niemals zuvor gab es im Radio so viele Gewinnspiele wie in diesem Frühjahr. Sender lassen ihre Hörer “Geheime Geräusche” erraten, nach Geldscheinen suchen oder Werbeslogans am Telefon aufsagen. Dafür werden Gewinne bis zu 1 Million Euro ausgelobt. Finanziert wird der vermeintliche Spaß nicht selten von den Teilnehmern selbst durch Anrufe über kostenpflichtige Hotlines. Doch die Gewinnspiele im Radio sind in Verruf geraten. Hörer vermuten, dass es nicht immer mit “rechten Dingen” zugehe und Radiomacher selbst berichten hinter vorgehaltener Hand von Schummelleien in einigen Sendern. blogmedien hat mit dem Münchner Rechtsanwalt Ulrich Grund von der Kanzlei Romatka & Collegen über Recht und Ordnung bei Radiogewinnspielen gesprochen. Der sieht Tricksereien längst nicht so locker wie mancher Radiomanager und warnt auch Moderatoren vor rechtlichen Folgen, wenn sie im Radio nicht die Wahrheit sagen.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Horst Müller
Im Achenfeld 13
D-83071 Stephanskirchen
Telefon: 08036/305570
Mobil: 0160/94584247
Skype: blogmedien
Email:
www.blogmedien.de
Über das Unternehmen
www.blogmedien.de ist ein Informationsangebot von Horst Müller, Professor für Redaktionspraxis im Fachbereich Medien an der Hochschule Mittweida (FH) und berichtet regelmäßig über Höhe- und Tiefpunkte aus Print, Radio, TV und Online.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Gewinnspiele im Radio: Auch der Moderator kann in Anspruch genommen werden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.