(openPR) Ab dem 01.01.2025 gilt im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eine E-Rechnungspflicht, die alle Unternehmer betrifft, die Umsätze mit anderen inländischen Unternehmern tätigen (sog. B2B-Umsätze). Während es bei der Erstellung noch Übergangsfristen gibt, ist der Empfang und die Verarbeitung eingehender E-Rechnungen ohne Ausnahme verpflichtend.
In diesem Zusammenhang unterstützt die aktuelle Version der Warenwirtschaftssoftware "Tresor Warenwirtschaft" ab sofort sowohl die Erstellung von Ausgangsrechnungen als auch die Verarbeitung von Eingangsrechnungen nach XRechnung-Standard in diesen Varianten:
- XML-Datei im UBL-Format (Universal Business Language)
- PDF-Datei im ZUGFeRD-Format (Profil "XRECHNUNG"), in die eine XML-Datei im CII-Format (Cross Industry Invoice) eingebettet ist
Der Bereich "Eingangsrechnungen" ist als ein optionales Zusatzmodul umgesetzt, die Erstellung von Ausgangsrechnungen gehört zum Basisprogramm.
Bei eingehenden E-Rechnungen wird das Format automatisch ermittelt, bei Ausgangsrechnungen, die vom Benutzer der Software erstellt werden, kann das Format je Kunde festlegt werden, um evtl. darauf Rücksicht zu nehmen, welches Format er auf seiner Seite verarbeiten kann.
In beiden Fällen findet über den Validator der KoSIT (Koordinierungsstelle für IT-Standards) eine Validierung und eine Visualisierung statt. Die Validierung gibt Auskunft darüber, ob die E-Rechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht, zeigt ggf. detaillierte Informationen zu Fehlern bzw. Warnungen und bietet eine Art Handlungsempfehlung. Die Visualisierung hat eine Sichtkopie im PDF-Format zu Folge, die eine bessere Lesbarkeit bietet, als es der strukturierte Inhalt der XML-Datei hergibt.
Alle relevanten Dokumente werden auf Dateiebene archiviert und sind jederzeit einsehbar.
Mehr dazu: https://www.tresor-warenwirtschaft.de/erechnung-xrechnung-zugferd











