(openPR) Versicherte entscheiden sich immer häufiger für Anfechtung ihrer Kapitallebensversicherung
„Viele Versicherte hätten sich niemals für den Abschluss einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung entschieden, wenn ihnen die wirklichen Kosten oder niedrigen Rückflüsse in den ersten Jahren bekannt gewesen wären“, zu diesem Ergebnis kommt Achmed Grosser von der Internetplattform LV-Doktor. Zwar hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen - so zuletzt im November 2005 - entschieden, dass Versicherte bei Verträgen, die ab dem 29.7.1994 abgeschlossen und vorzeitig gekündigt oder beitragsfrei gestellt wurden, grundsätzlich Anspruch auf eine Nachberechnung ihrer Beitragerstattungen haben, doch bislang haben nur wenige hiervon Gebrauch gemacht. „Für die Gesellschaften ist es wesentlich einfacher, nur die Fälle nebst den dann entstandenen Rechtsverfolgungskosten zu regulieren, die tatsächlich von den Kunden eingefordert werden“, erläutert Grosser. Ein nicht unerheblicher Teil der ehemals Versicherten scheitert dabei bereits im ersten Anlauf an den Rechtsabteilungen der Gesellschaften.
Aus diesem Grund hat sich das Management der Firma proConcept GmbH, Initiator von LV-Doktor, entschieden, Ratsuchenden eine einfache Entscheidungshilfe und Unter¬stützung anzubieten. Über die Internetseite „LV-Doktor“ können Versicherungs¬geschädigte überprüfen, wie sie aus ihrem Vertrag mehr herausholen können. Zur Durchsetzung der Kundenansprüche bedient sich der LV-Doktor neben einschlägigen Rechtsanwaltskanzleien auch der Hilfe von Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern. Daneben werden fortlaufend die Geschäftsberichte, Geschäftspraktiken sowie die durchgeführten Vermögens- und Geldtransaktionen der Versicherungsgesellschaften analysiert und dokumentiert.
Die Abläufe für die Umsetzung der Ansprüche sind dabei einfach und klar strukturiert: Der Kunde reicht beispielsweise einen bereits gekündigten Versicherungsvertrag ein, der zunächst kostenlos geprüft wird. Bei Erfolgschance wird eine Detailprüfung durch einen Anwalt vorgenommen und im Regelfall eine Deckungszusage für die Übernahme der Kosten eines Prozesses erteilt. Hierfür wird eine Prüfungsgebühr von 150 Euro fällig. Über die Prüfung der Ansprüche hinaus arbeitet proConcept nämlich als Prozesskostenfinanzierer und übernimmt dabei sämtliche Verfahrenskosten des Klagenden. Im Falle des Gewinns teilen sich Versicherter und proConcept die vom Versicherer über den ursprünglich erzielten Rückkaufswert hinaus erzielten erstatteten Beiträge. Bislang wurden 100 Prozent der angenommenen Verfahren erfolgreich abgeschlossen.
FinanzMarketingBeratung
Michael Oehme
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Die ProConcept ist eine Prozessfinanzierungsgesellschaft nach amerikanischem Vorbild. Sie hat sich darauf spezialisiert eine Vielzahl von gleich gelagerten Fällen zu bündeln und die Ansprüche der Einzelnen dann in Sammelverfahren durchzusetzen – wie in solchen Verfahren üblich ohne Risiko und Kosten für den Einzelnen – alle Kosten werden von der ProConcept übernommen – im Gegenzug erhält sie dafür aber eine entsprechende Erfolgsbeteiligung.
Ein Projekt der ProConcept ist der „LV-Doktor“. Als organisiertes erfolgsorientiertes Unternehmen ist der „LV-Doktor“ dazu in der Lage, eine Vielzahl von Kundenverträgen zu verwalten und deren Ansprüche durchzusetzen und nachhaltig zu einer Verbesserung des bestehenden Verhältnisses Versicherungsgesellschaft/Kunde beizutragen.
proConcept GmbH
Gesellschaft für Projektentwicklung und -durchführung mbH
Mühlweg 34
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