(openPR) ● Landgericht Hannover hebt ihm im Rahmen der sofortigen Beschwerde vorgelegte Haftbefehle des Amtsgerichtes Hannover gegen Utz Claassen auf
● Landgericht Hannover: „In der Sache kann der sofortigen Beschwerde der Erfolg nicht versagt bleiben“; gesetzliche Voraussetzungen für Erlass der Haftbefehle „nicht erfüllt“
● Utz Claassen: „Triumph des Rechtsstaates über rechtsstaatswidrige Vorgänge am Amtsgericht Hannover und rufmordähnliche Verlautbarungen seiner Pressesprecherin“
Hannover, 14. August 2024. Das Landgericht Hannover hat mit 4 Beschlüssen zweier Kammern am 13. August 2024 die ihm im Rahmen der sofortigen Beschwerde vorgelegten Haftbefehle gegen Syntellix-Chef Claassen aufgehoben. Das Landgericht Hannover hat dabei in nicht zu überbietender Klarheit festgestellt, dass die Rechtsauffassung der Syntellix AG und ihres Vorstandes zur Rechtswidrigkeit der vom Amtsgericht Hannover gegen Prof. Claassen erlassenen Haftbefehle zutreffend ist. So heißt es in den Beschlüssen wörtlich: „In der Sache kann der sofortigen Beschwerde der Erfolg nicht versagt bleiben“. Das Landgericht hat dabei festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erlass der Haftbefehle „nicht erfüllt“ waren und sind, die Haftbefehle mithin nie hätten ergehen dürfen, und zudem explizit erklärt, dass – anders als von der Pressesprecherin des Amtsgerichtes öffentlich behauptet – Herr Claassen für die Ladungstermine „hinreichend entschuldigt“ war und „als hinreichend entschuldigt zu gelten hat“. Der Gerichtsvollzieher hingegen habe die Anforderungen an einen Nachweis „überspannt“.
Syntellix-Chef Claassen kommentiert die Aufhebung der Haftbefehle wie folgt: „Das ist ein Triumph des Rechtsstaates über rechtsstaatswidrige Vorgänge am Amtsgericht Hannover und rufmordähnliche Verlautbarungen seiner Pressesprecherin. Die an Klarheit nicht zu überbietenden Beschlüsse des Landgerichtes bestätigen das, was ich immer gesagt habe: Die gegen mich erlassenen Haftbefehle waren haltlos und rechtswidrig. Umso mehr stellt sich die Frage, wie rechtswidrige Haftbefehle gegen mich gleich dutzendweise ergehen und von der Pressesprecherin des Amtsgerichtes unreflektiert um die Welt geblasen werden konnten. Was ich in den letzten 4 Monaten erleben musste, war globaler Rufmord, dem ein staatliches Gericht durch unhaltbare Beschlüsse und Erklärungen Vorschub geleistet hat. Die rufschädigenden Erklärungen des Amtsgerichtes Hannover haben sogar dazu geführt, dass öffentlich berichtet wurde, ich sei „in den Untergrund“ „abgetaucht“, wohingegen ich – wie das Landgericht nun festgestellt hat – „hinreichend entschuldigt“ war und schon die gesetzlichen Voraussetzungen für die Haftbefehle „nicht erfüllt“ waren. Psycho-intellektuell weniger belastbare Menschen hätten das vermutlich nicht ertragen. Es ist deshalb wichtig, dass sich so etwas in Deutschland nie wiederholen kann und darf.“







