(openPR) Das Jahr 2024 hält zahlreiche Veränderungen für Unternehmen und Bürger in Deutschland bereit. Von steuerlichen Anpassungen bis zu Reformen im Personengesellschaftsrecht - eine Vielzahl von Neuerungen erfordert die Aufmerksamkeit und Vorbereitung von Unternehmern und Steuerzahlern.
1. Umsatzsteuersatz für Unternehmen in der Gastronomie: Seit dem 1. Januar 2024 unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen beim Verzehr vor Ort, Catering und Partyservice wieder dem Regelsteuersatz von 19 Prozent Umsatzsteuer. Gastronomiebetriebe müssen ihre Kassen und Speisekarten entsprechend anpassen, und die Entscheidung, ob die höhere Umsatzsteuer an die Gäste weitergegeben wird, muss im Einzelfall getroffen werden.
2. Auslaufender ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas und Fernwärme: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für Erdgaslieferungen und Fernwärme endet planmäßig am 31. März 2024. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer sollten sich auf die Umstellung auf den Regelsteuersatz von 19 Prozent vorbereiten.
3. Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer bis Ende 2024: Arbeitgeber haben bis Ende 2024 die Möglichkeit, steuer- und sozialversicherungsfrei eine Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu gewähren. Diese Prämie steht allen Beschäftigten offen und deckt verschiedene Leistungen wie Gutscheine oder Heizkosten ab.
4. Steuerklassenwahl und Lohnsteuerermäßigungsantrag: Die Steuerklassen III und V bleiben bis 2024 gültig. Ehepaare und Lebenspartner sollten ihre Steuerklassen überprüfen und gegebenenfalls ändern. Lohnsteuerermäßigungsanträge ermöglichen eine steuerliche Entlastung für Arbeitnehmer mit weiten Arbeitswegen oder doppeltem Haushalt.
5. Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Zum 1. Januar 2024 traten umfangreiche Änderungen im Personengesellschaftsrecht in Kraft. Die GbR kann nun rechtsfähig sein, und das Gesamthandsvermögen wurde abgeschafft. Dies hat steuerliche Auswirkungen, die in den Ertragsteuergesetzen festgelegt sind.
Steuerliche Neuerungen im Überblick für 2024:
- Mehr Zeit für die Steuererklärung bis 31. August 2024.
- Anpassungen bei Grundfreibetrag und Einkommensteuertarif.
- Änderungen beim Solidaritätszuschlag.
- Erhöhung der Kinderfreibeträge.
- Steuerpflichtiger Anteil der Alterseinkünfte steigt auf 84 Prozent.
Dezember-Soforthilfe 2022 und Gesetzesänderungen im Bereich Klimaschutz: Die Dezember-Soforthilfe 2022 wird rückwirkend nicht steuerpflichtig. Photovoltaikanlagen-Betreiber können steuerfrei Altanlagen entnehmen. Gesetzesänderungen im Umweltbereich fördern nachhaltiges Handeln.
Diese steuerlichen Änderungen erfordern die Aufmerksamkeit aller Betroffenen, um die individuellen Auswirkungen zu verstehen und mögliche Vorteile zu nutzen. Die Dynamik, mit der der Gesetzgeber auf gesellschaftliche Herausforderungen reagiert, verdeutlicht die Wichtigkeit, sich über Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Sowohl für Steuerzahler als auch für Umweltakteure ist dies entscheidend, um Finanzen optimal zu gestalten und einen Beitrag zu umweltfreundlichem Verhalten zu leisten.










