(openPR) Auf dem Heimweg noch kurz zur "Tanke" oder einen Abstecher zum Autoschalter des Fast-Food-Restaurants. Was ist schon dabei? Es gehört zum normalen Tagesablauf, dass man die Hin- und Heimfahrt zur Arbeitsstätte mit der ein oder anderen privaten Besorgung verbindet.
Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall, besteht eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sind auch kleine, private Umwege abgedeckt. Zumindest dann, wenn diese Aktionen nur zu einer unbedeutenden Verlängerung des Weges führen. Gemäß den Richtern liegt alles im grünen Bereich, was „im Vorbeigehen" erledigt werden kann.
Laut einer aktuellen Meldung von UnfallMaXX.de (Spezialmakler für Unfallversicherungen) wird jedoch die Toleranz der gesetzlichen Unfallversicherung immer wieder überschätzt. Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes liegt ein versicherter Wegeunfall bereits dann nicht mehr vor, wenn ein Versicherter 100 Meter vom üblichen Weg abweicht und dies zu einer Fahrtunterbrechung von nur fünf bis zehn Minuten führt. (Beschluss des BVerfG vom 30.11.2004, 1 BvR 1750/03, DAR 2005, 323).
Eine Lösung bietet dahingehend nur eine private Unfallversicherung. Dazu Thomas Orthey, Geschäftsführer von UnfallMaXX: "Von reinen Freizeitunfall-Versicherungen muss man allerdings abraten. Die Trennschärfe zwischen Privatsphäre und Beruf ist auch hier nicht gegeben. Wir empfehlen grundsätzlich Policen mit weltweiter 24-Stunden-Deckung". Interessierte finden geeignete Policen mit Rundum-Schutz unter www.unfallmaxx.de
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