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Das müssen unsere BestAger wissen!

21.08.202312:39 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) München, August 2023 – Damit noch Geld für die angenehmen Dinge des Lebens übrig bleibt! 

In einigen Jahren ist es so weit, der wohlverdienter Ruhestand rückt näher. Zeit, die unsere BestAger genießen sollen, in der sie Ihrem Hobby mehr Zeit widmen können oder Reiseziele besuchen, die sie schon immer sehen wollten. 

Statt sich auf die schöne Zeit zu freuen, steigt in vielen Menschen der Generation 50Plus immer mehr ein Unwohlsein auf. Ab dem 55. Lebensjahr gibt es kein Zurück mehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV) steigen unaufhörlich und für Arbeitnehmer entfällt der Arbeitgeberanteil. Die sogenannten Altersrückstellungen bringen auch nicht die erwartete Beitragsreduzierung.  

Ihre Versicherungsvermittler verzichten meist auf den Service der Beitragsoptimierung, um Provisionen nicht zu verlieren, denn diese hängt in der Regel von der Höhe der zu zahlenden Beiträge ab. 

Der Kunde einer Privaten Krankenversicherung hat nach § 204 VVG das Recht den Tarif innerhalb seines Versicherungsunternehmens zu wechseln. Unterstützung finden die Versicherten nur bei staatlich zugelassenen Versicherungsberatern gem. §34dAbs.2 GewO.

Unter www.versicherungsberaterin.online finden Versicherte Hilfe.

„Eine objektive Beratung im Sinne des Kunden ist nur ohne provisionsorientiertes Interesse möglich“, sagt Daniela Zimmermann, Geschäftsinhaberin. „Mit einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens können 45% monatliche Ersparnis möglich sein“.

Die Beratung durch Daniela Zimmermann grenzt sich ganz klar von der übrigen Versicherungswelt ab, da es der Versicherungsberaterin nicht erlaubt ist, Provisionen von Versicherungsunternehmen anzunehmen. Die Beraterin kommt somit in keinen Interessenskonflikt und steht dem Versicherungskunden objektiv, unabhängig und kompetent zur Seite.

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