(openPR) Die Administration Intelligence AG (AI AG) versendete Anfang Dezember 2022 die erste eForms Notice auf das Produktivsystem Tenders Electronic Daily (TED) des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Die Rechtsgrundlage für eForms ist die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 der Kommission vom 23. September 2019.
Der Produktmanager Florian Frankenberger äußert sich dazu mit den Worten: „Da wir nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch im europäischen Ausland tätig sind, mussten wir uns jetzt schon mit der Umstellung befassen. Aber sind die Vorarbeiten einmal geleistet, geht alles ganz schnell.“ Die Bundesrepublik Deutschland ist momentan noch in der Abstimmung, welche Datenfelder verpflichtend und welche optional sein werden und darüber, wie der Ablauf der Übersendung stattfinden wird. Andere EU-Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Österreich, haben bereits Richtlinien verbindlich festgelegt. Der Vorstand Frank Linneberg meint, „wir sollten nicht warten, bis die Pflicht ruft, wenn die Möglichkeit besteht, sich zu verbessern“.
Seit dem 14. November 2022 ist es öffentlichen Auftraggebern möglich, Standardformulare zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen über beabsichtigte und durchgeführte Beschaffungen in elektronischer Form zu versenden. Zuvor waren die Formulare in Papierform der Standard. Voraussetzung ist die Umsetzung der Strukturen zur Datenerfassung durch den jeweiligen Plattformbetreiber und die Integration der eForms in die eigene Lösung. Zwischen dem 14. November 2022 und dem 25. Oktober 2023 werden sowohl Formulare in Papierform als auch in elektronischer Form akzeptiert. Ab dem 25. Oktober 2023 werden eForms allerdings auch in Deutschland verpflichtend sein.







