Landgericht Neuruppin bestätigt Rechtmäßigkeit der Versorgungseinstellung bei zahlungssäumigen Kunden
(openPR) Bei der Verhandlung am 28. November 2022 zwischen der Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft mbH und dem Wärmelieferanten energicos GmbH hat das Landgericht Neuruppin die Rechtmäßigkeit der angekündigten Versorgungseinstellung bestätigt. Das Gericht entsprach damit nicht dem Antrag der Wohnungsbaugesellschaft, die Einstellung der Wärmeversorgung durch eine einstweilige Verfügung zu verhindern.
Antrag auf einstweilige Verfügung wurde nicht entsprochen
Hintergrund des Rechtsstreits sind überfällige Abschlagszahlungen der Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft in sechsstelliger Höhe. Über mehrere Monate hinweg hat der Kunde der Höhe der Vorauszahlungen widersprochen und die Zahlungen einbehalten. Als Grund nannte die Wohnungsbaugesellschaft den deutlichen Anstieg der Abschlagsforderungen im Vergleich zu den Vorjahren.
Daraufhin hat die energicos GmbH am 4. November 2022 angekündigt, die Fernwärmeversorgung für die betreffenden Häuser einzustellen. Den Vorschlag, zunächst eine Teilzahlung von 420.00 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) zu leisten und damit eine Fortsetzung der Wärmeversorgung zu erreichen, hat der Kunde am 7. November 2022 abgelehnt. Stattdessen sollte der energicos GmbH die Einstellung der Wärmeversorgung durch eine einstweilige Verfügung untersagt werden. Dies hat das Landesgericht nun zurückgewiesen.
Der Argumentation der Wohnungsbaugesellschaft, eine Einstellung der Wärmeversorgung während der Heizperiode sei „unzumutbar“, wurde nicht gefolgt.
Offener Betrag zur sofortigen Zahlung fällig
Mit seinem Beschluss verpflichtet das Landgericht die Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft mbH dazu, den fälligen Betrag i. H. v. 420.000 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) bis zum Ende dieser Woche sowie den neuen Abschlag für Dezember 2022 bis zum 10. Dezember 2022 an den Wärmelieferanten zu zahlen. Andernfalls darf die energicos GmbH die Versorgung am nächsten Werktag einstellen. „Wir haben mit unseren Vorschlägen alles versucht, um die Einstellung der Versorgung zu vermeiden – und trotz ausbleibender Zahlungen Wärme geliefert. Doch wenn ein Kunde monatelang angemessene Abschläge nicht leistet, können wir als Versorger nicht gezwungen sein, die Energielieferung weiterhin vorzufinanzieren. Dies wurde nun vom Landgericht vollständig bestätigt”, äußert sich Thomas Rose, energicos Geschäftsbereichsleiter Vertrieb und Marketing in Anschluss an die Verhandlung.
Wärmekosten bleiben unverändert
Im Rahmen einer Einigung verzichtet die energicos GmbH mit dem nun festgesetzten Betrag i. H. v. 420.000 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) freiwillig auf einen Teil ihrer Abschlagsforderungen. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die tatsächlichen Wärmepreise oder -kosten, die maßgeblich durch die Preise am Energiemarkt bestimmt werden. „Es war nie unser Ziel, den Konflikt auf dem Rücken der Mieter auszutragen. Doch um die Versorgungssicherheit aller unserer Kunden zu gewährleisten, müssen wir die Preise weitergeben können“, erklärt Thomas Rose. Ob die reduzierten Abschläge kostendeckend sind oder zu Nachzahlungen für die Mieter der Kyritzer Wohnungsbaugesellschaft mbH führen, lässt sich erst anhand der Jahresendabrechnung sicher feststellen.













