(openPR) Ein Todesfall in der nahen Verwandtschaft geht nicht nur mit der Trauer über den
Verlust, sondern oft auch mit der unangenehmen Aufgabe der Wohnungsauflösung
einher. Diese erfordern meist intensive Planung und Organisation. Da es sich um die
persönlichen Gegenstände der Verstorbenen handelt, können
Wohnungsauflösungen im Todesfall außerdem eine emotionale Belastung für die
Angehörigen darstellen.
Deswegen schildern wir Ihnen in diesem Artikel die wichtigsten Gesichtspunkte und
rechtlichen Grundlagen, die Sie bei der Wohnungsauflösung in solch einem Fall
beachten müssen. Zusätzlich erklären wir, wann es sich lohnt, für die Entrümpelung
einen professionellen Dienstleister zu beauftragen.
Wohnungsauflösung im Sterbefall: Was erwartet die Erben?
Für die Angehörigen, die sich um die Wohnungsauflösung kümmern müssen, ist diese
stets eine emotionale Belastung. Noch während sie sich in der Trauer befinden,
müssen die Angehörigen sich mit der Organisation und rechtlichen Abwicklung der
Wohnungsauflösung befassen.
Um Ihnen diese planungs- und zeitintensive Aufgabe zu erleichtern, weisen wir Sie
hier auf die 3 wichtigsten Aspekte hin.
1. Rechtzeitig beginnen
Sie fangen am besten so schnell wie möglich mit der Organisation der
Wohnungsauflösung an, da viele Angelegenheiten wegen knapper Deadlines
rasch geregelt werden müssen. Außerdem können Sie sich, je schneller die
Wohnungsauflösung erfolgt ist, in Ruhe Ihrer Trauer widmen.
2. Den rechtlichen Rahmen beachten
Bei einer Wohnungsauflösung sollten Sie sich umfassend über die rechtlichen
Rahmenbedingungen informieren. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen
erläutern wir Ihnen im folgenden Abschnitt.
3. Stressfreie Wohnungsauflösung
Die emotionale Belastung einer Wohnungsauflösung ist nicht zu unterschätzen.
Umso wichtiger ist es die Wohnungsauflösung stressfrei zu gestalten.
Beauftragen Sie einen professionalen Entrümplungsservice oder bitten Sie
möglichst viele Bekannte, Nachbarn und Freunde um Hilfe.
Wohnungsauflösung im Sterbefall: Auf was muss man rechtlich achten?
Wenn ein Familienmitglied oder naher Verwandter aus dem Leben scheidet, gibt
es einige rechtliche Grundlagen, die Sie als Angehöriger wissen und beachten
sollten. Auch das Erbe des Mietvertrags gehört dazu, denn dieser endet nicht
automatisch, wie in weiten Teilen der Gesellschaft angenommen wird.
Der angenommene Nachlass oder Erbe eines Familienmitglieds schließt auch
den Mietvertrag ein. Für den Fall, dass Sie die Wohnung des Verschiedenen
übernehmen möchten, müssen Sie nichts weiter tun.
Wenn Sie das aber nicht wollen, sollten Sie rasch den Vermieter kontaktieren.
Gegebenenfalls entlässt der Vermieter Sie angesichts der Umstände früher aus
dem Mietvertrag. In jedem Fall allerdings sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, den
Vermieter innerhalb eines Monats über den Tod Ihres Angehörigen in Kenntnis zu
setzen.
Beachten Sie außerdem die fristgerechte Kündigung von weiteren Verträgen wie
für Strom oder Telefon, GEZ-Zahlungen, Abonnements oder Versicherungen.
Denn auch diese enden nicht automatisch.
Nehmen Sie das Erbe an, sind Sie übrigens auch dafür verantwortlich finanziell
für die Wohnungsauflösung aufzukommen. Wird das Erbe nicht angetreten oder
gibt es keinen Erben, so ist leider der Vermieter für die Wohnungsauflösung
verantwortlich. Trifft dieser Fall als Vermieter auf Sie zu, so sollten Sie sich
Informationen über eine Nachlasspflegeschaft einholen.
Wohnungsauflösung selbst vollziehen vs. Dienstleister beauftragen: Pro &
Contra
Kommt auf Sie eine Wohnungsauflösung zu, stehen Sie vor der Wahl diese selbst
zu vollziehen oder ein professionelles Entrümplungsunternehmen damit zu
beauftragen. In folgendem Abschnitt haben wir für Sie die Vor- und Nachteile
beider Optionen aufgelistet, die Ihnen das Treffen der Entscheidung erleichtern
können.
Um Kosten zu sparen wollen die meisten Menschen die Wohnungsauflösung
selbst durchführen. Doch dadurch bleiben ihnen allenfalls die Arbeitskosten der
Entrümpler erspart. Der größere Kostenpunkt sind allerdings die anfallenden
Entsorgungskosten, welche Sie dennoch selbst tragen.
Da eine Wohnungsauflösung ein zeitintensives Unterfangen ist, sollten Sie
bedenken, dass Sie für die Selbstdurchführung viel Zeit erübrigen müssen. Als
ungeübter Laie sollten Sie außerdem damit rechnen, dass das Unterfangen
wahrscheinlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als wenn professionelle
Entrümpler dies vollziehen. Zusätzlich kommt die körperliche Anstrengung, die es
bedarf. Allerdings sind Sie terminlich nicht an ein Unternehmen gebunden und
können nach Ihrem eigenen Tempo arbeiten. Des Weiteren können Sie Mobiliar
und Bestandteile auch verkaufen, statt diese direkt mit zu entrümpeln.
Eine Stressfreiere - aber auf den ersten Blick teurere - Option, ist die
Entrümplung durch einen professionellen Dienstleister. Die Wohnung wird Ihnen
von den meisten Unternehmen in besenreinem Zustand übergeben, sodass Ihnen
die unangenehme und emotional belastende Aufgabe persönliche Gegenstände
des Verstorbenen zu entsorgen, erspart bleibt.
Der Rümpelschwab-Tipp:
Wenn Sie keinen Zeitdruck durch eine knappe Deadline haben, können Sie bei der
professionellen Entrümplung Kosten kürzen, indem Sie vorab bereits ausmisten.
Da die Abrechnung bei den meisten Dienstleistern nach Menge erfolgt, ist es
durchaus lohnend so wenig wie möglich in der Wohnung zu lassen. Gerade bei
gut erhaltenem Mobiliar ist die Verschenkung oder gar Verkauf über
Kleinanzeigen-Portale sehr gut zu bewerkstelligen. Auch die Nachfrage bei
karitativen Einrichtungen in der Nähe kann sich lohnen. Insbesondere Bücher und
gut erhaltene Haushalts- und Textilartikel werden von diesen oft als Spenden
angenommen.
Wohnungsauflösung im Sterbefall: In welchem Fall zahlt das Sozialamt?
Da eine Wohnungsauflösung nach einem Sterbefall sehr kostenintensiv sein
kann, hoffen viele Angehörige darauf, dass die Kosten vom Sozialamt
übernommen werden.
Doch das Sozialamt übernimmt nur in dem Fall die Kosten, wenn die Erben
nachweislich unfähig zur Zahlung sind, einschließlich in der Insolvenz befindlich
oder Grundsicherung beziehend. Können die Kosten der Wohnungsauflösung
allerdings von dem Nachlass gedeckt werden, übernimmt das Sozialamt
vermutlich nichts davon.
Beachtet werden sollte außerdem die Dauer des Prozesses einer
Kostenübernahme durch das Sozialamt. Da diese sich als sehr langwierig
erweisen kann, sollte der Antrag auf Kostenübernahme so frühzeitig wie möglich
erfolgen.












