(openPR) Immer wieder und derzeit hochaktuell im Rahmen der überarbeiteten Tierschutz-Hundeverordnung, wird über den Einsatz von Hundeboxen geschrieben: oft wird er angepriesen, ebenso oft verteufelt, selten differenziert betrachtet.
Das Wichtigste zuerst: die Hundebox kann ein unterstützendes Hilfsmittel sein, wenn sie vom Menschen umsichtig und im Sinne des Tieres, verwendet wird. Eine Box sollte für jeden Hund frühzeitig, individuell und positiv antrainiert werden. Ohne dieses Training ist eine Benutzung nicht zu empfehlen und nicht tierschutzgerecht. Wenn dies aber geschehen ist, gibt es durchaus Nutzungen, die angebracht und sinnvoll sind:
Gründe, die den Aufenthalt in Boxen sinnvoll oder gar erforderlich und ein Boxentraining zu einer folgerichtigen Vorbereitung auf den Alltag machen, gibt es einige:
- zum Schutz anderer Fahrgäste ist er in vielen öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben
- als eine mögliche Sicherungseinrichtung des Hundes in Kraftfahrzeugen
- als (freiwilliger) Rückzugsort für den Hund - seine „Rückzugsoase“
- bei medizinischer Notwendigkeit (u.a. Aufenthalt in der Tierarztpraxis/-klinik)
- als kurzzeitige Sicherung zur Gefahrenvermeidung in unterschiedlichen Fällen
- als ein Baustein im Rahmen von Verhaltenstherapien - in diesem Zusammenhang ausschließlich unter Anleitung und in Zusammenarbeit mit professionellen Hundetrainer*innen und Verhaltensberater*innen.
Leicht kann eine Hundebox allerdings auch nicht im Sinne eines Hundes und damit tierschutzwidrig eingesetzt werden:
- ohne eine angenehme, positive Verknüpfung ( = einsperren),
- als Management, wenn der Hund „mal eben“ nervt oder, zum Beispiel beim Saubermachen, stört,
- als schnelle Lösung, wenn der Hund allein bleiben soll und dabei zum Beispiel Gegenstände zerstören würde.
Schließlich kann ebenso leicht gegen rechtliche Vorgaben verstoßen werden:
- unbeaufsichtigter Aufenthalt in der verschlossenen Box - durch die fehlende Aufsicht, wird der Beginn der tierschutzwidrigen Handlung nicht erkannt,
- Unterbringung gegen den offensichtlichen Willen des Hundes,
- Verwendung einer zu kleinen Box,
- fehlende Möglichkeit der Wasseraufnahme (gilt nicht während des Transportes).
Dennoch ist eine Hundebox ein Hilfsmittel, welches ohne tierschutzwidrige, unangenehme (aversive) Wirkung auf Hunde im Einzelfall zielführend und förderlich eingesetzt werden kann.
Bei Fragen zur richtigen Verwendung dürfen sich Hundehalter*innen und Interessierte gerne an
wenden.












