(openPR) Bonn, 2.11.2021. Im Rahmen der Produktverantwortung sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, für von Ihnen in Verkehr gebrachte Verkaufs- und Transportverpackungen nach den Vorgaben des deutschen Verpackungsgesetzes -VerpackG- die Rücknahme und Verwertung sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt nicht nur für in Deutschland ansässige Hersteller und Vertreiber, sondern uneingeschränkt auch für Hersteller und Vertreiber aus China und Fernost, die keinen Sitz in Deutschland haben und Waren direkt über Onlineplattformen nach Deutschland vertreiben. IFA bietet diesen Unternehmen mit dem System ÖcoRePack eine Lösung zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen nach dem deutschen Verpackungsgesetz an, ohne in Deutschland eine Niederlassung oder Handelsvertretung zu unterhalten oder errichten zu müssen.
Zur Erfüllung dieser Pflichten bietet IFA-Ingenieurgesellschaft für Abfallwirtschaft und Umweltlogistik mbH in Fernost und insbesondere in China ansässigen Online-Händlern ohne Niederlassung in Deutschland eine einfache und rechtssichere Lösung an: IFA-ÖcoRePack übernimmt weitestgehend die Verpflichtungen chinesischer Hersteller und erfüllt die rechtlichen Verpflichtungen nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes im Rahmen einer Bevollmächtigtenlösung nach §14a VerpackG.
Unsere Lösung ÖcoRePack für chinesische Unternehmen ist einfach, rechtssicher und minimiert den Aufwand für Online-Händler und -unternehmen auf ein Minimum: Verpflichtete Online-Hersteller und Vertreiber aus Fernost und China müssen sich selbst in Deutschland lediglich noch bei einer zentralen Stelle registrieren. Damit ist die Sache für den Online-Händler aus Fernost und China erledigt und wir erfüllen ab diesem Zeitpunkt mit ÖcoRePack die Verpflichtungen des chinesischen Herstellers in Deutschland für Transport- und Serviceverpackungen.








