(openPR) Gerade in den letzten Jahren sind die Mietpreise im urbanen Raum geradezu explodiert. Doch ist wirklich jeder Mietzins gesetzlich erlaubt - oder verlangen manche Vermieter zu viel Geld? Ein Wiener Start-Up (faireMiete.at) will helfen.
Jeder, der in den letzten Jahren nach einer leistbaren Mietwohnung gesucht hat, wird es gemerkt haben. Die Preise für Mietwohnungen im städtischen Bereich sind in den letzten Jahren geradezu explodiert.
Was viele Mieter nicht wissen, ist das der Vermieter nicht überall den Mietzins beliebig hoch ansetzen darf. Im Vollanwendungsbereich des MRG (Mietrechtsgesetz) gibt es bei Altbauwohnungen (die vor 1945 errichtet wurden) unter gewissen Voraussetzungen eine gesetzliche Deckelung und Höchstgrenze des zulässigen Mietzinses. Der Gesetzgeber will damit eine faire Interessensabwägung zwischen Mieter und Vermieter erreichen und sicherstellen.
Durch diese Höchstgrenze für Mieten kann Wohnen in den Städten (insbesondere in Städten wie Wien, Graz und Salzburg) leistbar sein.
Wie lange habe ich Zeit für eine Rückforderung von zu viel bezahlter Miete?
Die Frist für die Rückforderung von zu viel bezahlter Miete beträgt 3 Jahre. Das heißt, du kannst (unter Umständen) die zu viel bezahlte Miete rückwirken zurückfordern. Wurde dein Rückforderungsanspruch allerdings gerichtlich festgestellt, so beträgt diese Frist 30 Jahre.
Das StartUp faireMiete möchte einerseits betroffene Mieter über ihre Rechte informieren - und hilft ihnen andererseits auch bei der (außer-)gerichtlichen Durchsetzung eines angemessenen Mietzinses und bei der Rückforderung von zu viel gezahlten Mieten.
Was viele betroffene Mieter nämlich nicht wissen ist, dass zu viel gezahlte Miete unter gewissen Voraussetzungen sogar zurückgefordert werden kann.
Als potentiell betroffener Mieter können sie ihren Mietzins kostenlos überprüfen - mehr Infos auf faireMiete.at









