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„Förderung unternehmerischen Know-hows“ mit attraktiven BAFA-Zuschüssen

Akkreditierter BAFA-Berater: egev Geschäftsführer Knut Ropte (© egev.hamburg)
Akkreditierter BAFA-Berater: egev Geschäftsführer Knut Ropte (© egev.hamburg)

(openPR) Ob frisch gestartet oder bereits einige Jahre am Markt: Unternehmer stehen häufig vor neuen Herausforderungen, bei denen guter Rat bzw. ein Sparringspartner hilfreich wäre. Hier kann ein versierter Berater unterstützen. Doch ob wirtschaftliche, personelle oder organisatorische Fragestellungen – eine Beratung hat ihren Preis. Hier ermöglicht die „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) eine budgetschonende Hilfe. Darauf weist Knut Ropte, Geschäftsführer der norddeutschen Beratungsgesellschaft egev und akkreditierter BAFA-Berater, mit Nachdruck hin. Das Programm fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen, sofern diese von einem akkreditierten BAFA-Berater durchgeführt werden. Mit Wirkung zum 01. Januar 2021 wurde die Richtlinie zur Förderung um zwei Jahre bis zum 31.12.2022 verlängert. 

100% Beratung mit bis zu 90% Förderung

Kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es häufig an den nötigen Ressourcen, um erfolgreich neue Projekte zu initiieren oder die eigene Unternehmensstruktur kritisch zu durchleuchten. Entweder fehlt die Manpower, das erforderliche interne Know-how oder schlichtweg die Zeit zur Konzeption und Umsetzung, um Unternehmensprozesse grundlegend zu optimieren. Noch viel mehr gilt dies für Firmen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Gerade der unabhängige Blick von außen und eine gezielte Unternehmensberatung können manchen Knoten lösen, um als Unternehmen besser zu performen bzw. wieder „in die Spur“ zu gelangen: Mit dem Programm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erhalten Unternehmen die Möglichkeit, sich zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten zu lassen – mit einem Zuschuss von bis zu 90% bzw. maximal 3.200 Euro.

Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Beratungsmaßnahmen sollten dazu geeignet sein, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens wiederherzustellen und Entlassungen vorzubeugen. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten – zur Vertiefung der Maßnahmen – eine Folgeberatung in Anspruch nehmen.

Welche Beratung kann gefördert werden?

Das thematische Spektrum, zu dem sich Unternehmer beraten lassen können, ist breit gesteckt. Es kann z.B. die Suche nach Methoden zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells auf eine andere Zielgruppe sein oder eine Strategieoptimierung zur Kundenakquise beinhalten. Auch die gemeinsame Erarbeitung eines ganzheitlichen Vertriebskonzepts ist vorstellbar. Solange es sich um Aspekte der Unternehmensführung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Finanzen, Personal oder Organisation handelt, ist eine Beratungsförderung möglich.

Zu beachten: Die Beratung darf nicht mit einer Vermittlungstätigkeit verbunden oder auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen des Beraters gerichtet sein und nicht überwiegend Steuer- oder Versicherungsberatung beinhalten. Auch muss eine Einzelberatung erfolgen, d.h. Seminare oder andere Gruppentermine sind grundsätzlich nicht förderfähig. 

egev Geschäftsführer Knut Ropte: „Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler stehen häufig vor neuen Herausforderungen, bei deren Bewältigung ihnen eine professionelle Beratung gut zu Gesicht stünde. Auch geht es darum, neue gewinnbringende Impulse für den Unternehmer setzen, z.B. um Optimierungspotenziale zu identifizieren und gegebenenfalls eine Neustrukturierung anzustoßen. Umso wichtiger, dass das BAFA Programm kürzlich verlängert wurde. In diesem Zusammenhang ist es gut zu wissen, dass die nicht rückzahlbaren Zuwendungen unabhängig davon gelten, ob und wie viele Zuschüsse ein Unternehmen für Beratungen bis zum 31. Dezember 2020 beantragt oder erhalten hat. Zu beachten sind zudem die De-minimis-Höchstgrenzen.“

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Es gelten 80 % Fördersatz für neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 % für Region Lüneburg, ansonsten 50 %, 90 % für Unternehmen in Schwierigkeiten (unabhängig des Unternehmensalters und Standorts).

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Alle Informationen zur Antragsberechtigung sowie zur Antragsstellung finden sich auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für Fragen zum Thema steht die egev gern unverbindlich zur Verfügung. 

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