(openPR) Berlin (jur). Wenn ein Schüler ein Video über Vandalismus im Klassenzimmer im Klassen-Chat veröffentlicht, darf er vorläufig vom Unterricht ausgeschlossen werden. Ein solches Video, das die Zerstörung von Schuleigentum zeigt, gefährde das geordnete Schulleben, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Dienstag, 17. November 2020, verkündeten Beschluss (Az.: VG L 649/20).
Im konkreten Fall ging es um ein Video, das von einem Schüler im Klassen-Chat gepostet wurde. Es zeigte einen Mitschüler, der einen Stuhl aus dem vierten Stock des Schulgebäudes wirft.
Schüler wurde nach Hochladen eines Videos im Klassen-Chat sechs Tage vom Unterricht ausgeschlossen.
Wegen des Videos wurde der Schüler sechs Tage lang vom Unterricht ausgeschlossen. Er hielt dies für unzulässig. Das Video sei zwar mit seinem Mobiltelefon aufgenommen worden. Er selbst aber habe dies nicht getan. Er habe das Vandalismus-Video nur auf Wunsch seiner Klassenkameraden in den Klassen-Chat gestellt. Er missbillige, dass ein Klassenkamerad den Stuhl aus dem Fenster geworfen habe. Der Schüler wollte durch einen Eilantrag erreichen, dass der Ausschluss vom Unterricht wieder aufgehoben wird.
Das Verwaltungsgericht ist jedoch in seiner Entscheidung vom 12. November 2020 dem nicht gefolgt. Der Schüler habe " das geordnete Schulleben gefährdet und das Vertrauen der Schulgemeinschaft in einen regelgeleiteten und gewaltfreien schulischen Rahmen erschüttert". Hier sei es auch unerheblich, ob der Schüler das Video selbst gedreht hatte oder nicht. Wichtiger sei die Außenwirkung des Videos durch die Veröffentlichung im Klassen-Chat.
Die Schulleitung brauchte keine weniger einschneidenden Maßnahmen zu ergreifen.
Andere Schüler könnten sich ermutigt fühlen, ähnliche Aktionen in einer Art "Überbietungswettbewerb" durchzuführen. Die Schulleitung habe mit dem Ausschluss vom Unterricht dokumentiert, dass ein solches Verhalten nicht ohne Folgen bleibt. Die Schule habe keine weniger drastischen Maßnahmen ergreifen müssen.










