(openPR) Bund Länder Kommission empfiehlt die Überführung des Pilotversuches Handyparken in die Regelanwendung nach § 13 STVO
Auf ihrer Januar-Sitzung haben die Vertreter der Verkehrsverwaltungen von Bund und Ländern den Bund aufgefordert, den Tatbestand der 11. Ausnahmeverordnung zur STVO in den § 13 zu überführen. Damit wird das Handyparken mit seiner elektronisch durchgeführten Kontrolle dem Parkzettel der Parkuhr oder dem Parkscheinautomat gleichgestellt.
Die Bedeutung dieses Beschlusses kann nicht hoch genug angesiedelt werden. Nicht nur die Städ-te, sondern auch die Anbieter haben damit ausreichende Rechtsicherheit über das Datum des 31.12.07 hinaus. Denn die Ausnahmeverordnung ließ den Betrieb des Handyparkens nur bis Ende 2007 zu. Mit diesem Beschluß öffnet sich auch der deutsche Markt für eine Anwendung, die in den meisten europäischen Ländern gut eingeführt ist. Verbindungen zwischen dem Handyparken, dem elektronischen Ticketing in Bus und Bahn, wie auch zu anderen örtlichen Angeboten inkl. der Informationsmöglichkeiten seitens der Kommune werden damit möglich.
Bisher hatten fünf Technologieunternehmen in neun Städten ihre Technologie zum Handyparken erfolgreich genutzt. TelematicsPRO, der Deutsche Fachverband zur Telematik, hat dieses Vorgehen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit begleitet und auf Einhaltung spezifischer Standards gedrängt. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Initiative D21, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, ADAC und TelematicsPRO hatte die Grundlage gelegt, um Handyparken als privat-öffentliches Angebot wirksam umzusetzen. TelematicsPRO zertifiziert aufgrund dieser Beschlüsse die Handyparken-Anbieter. Hierzu gehören die Stadtwerke Lemgo, Parkmobile und m-parking. Wurden bislang in den neun Pilotstädten jeweils von den Städten Einzelverträge mit einem Anbieter abgeschlossen, setzt sich aufgrund der Ergebnisse der Arbeitsgruppe die Struktur einer offenen Plattform durch, auf der Anbieter mit Zertifikat oder ähnlichem Nachweis mit ihrem Angebot gegen-über den motorisierten Bürgern präsent sein können. Diese Plattform hat den Vorteil, dass ähnlich wie in Amsterdam die Anbieter sich dem Wettbewerb stellen müssen. Eine solche Anwendung wird von TelematicsPRO für die Stadt Köln vorbereitet.
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