(openPR) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat beschlossen, Kanzleien zusätzliche Zuschüsse für Beratungs-Dienstleistungen zu gewähren. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30.06.2008.
Der Wettbewerb wird immer härter, und die Rahmenbedingungen verändern sich: Weil wirtschaftlicher Erfolg für Rechtsanwälte keine Selbstverständlichkeit mehr ist, wurde jetzt ein sinnvolles Förderprogramm nicht nur verlängert, sondern auch ergänzt. Besonders weitreichend ist das Programm für Existenzgründer und junge Kanzleien in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit. Aber auch länger bestehende Kanzleien können jetzt mehr noch als zuvor von den Zuschüssen profitieren.
Bessere Organisation und mehr Effizienz
Das Spektrum der geförderten Beratungsleistungen ist bewusst weit gefasst: Ziel ist es, durch Coaching Lösungen für wirtschaftliche, technische, finanzielle und organisatorische Anforderungen zu erarbeiten. Außerdem ist der Bereich Marketing eingeschlossen, damit Kanzleien sich den neuen Wettbewerbsbedingungen anpassen können. Das Förderprogramm bietet dadurch optimale Möglichkeiten, eine Kanzlei für die kommenden Jahre zu positionieren. Es gilt jedoch zu beachten, dass nur Berater mit sehr guten Branchenkenntnissen wirklich nützliche Verbesserungen auf den Weg bringen können. Zu speziell ist das geforderte Know-how. Vor allem im Bereich der Organisationsoptimierung und strategischen Planung ist Kanzleierfahrung unbedingte Voraussetzung.
Professionelle Beratung zu besten Konditionen
Das System der Förderung ist folgendermaßen aufgebaut: Existenzgründer und junge Anwälte erhalten 50 Prozent der Beratungsleistungen erstattet, bis zu einer Summe von 1.500 Euro. Bezuschusst wird eine Gründungsberatung und in der Folge bis zu zwei weitere Beratungseinheiten. Die Höchstförderung liegt hier also zunächst bei 4.500 Euro. Bei länger bestehenden Kanzleien gelten ähnliche Bestimmungen: Es werden 40 Prozent der Beratungsleistungen bezuschusst, ebenfalls in einer maximalen Höhe von 1.500 Euro. Durch die Erweiterung des Programms können nun auch hier zwei Beratungseinheiten geltend gemacht werden, mit maximaler Zuschusshöhe von 3.000 Euro. Diese Unterstützung können auch Kanzleien erhalten, die zuvor schon in den ersten drei Jahren bezuschusste Beratungen in Anspruch genommen haben. Die maximale Fördersumme von Gründung an beträgt also 7.500 Euro. Ausgenommen von der Förderung sind lediglich Kanzleien, die selbst wirtschafts- oder unternehmensberatend tätig sind sowie Kanzleien, die im Vorjahr mehr als 1,28 Millionen Euro Nettoumsatz erzielt haben.
Informationen über das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Europäischen Sozialfonds finden Sie im Internet unter: http://www.bafa.de.
ILONA COSACK
Die Autorin ist seit neun Jahren als Beraterin für Rechtsanwälte tätig:
http://www.abc-anwalt.de