(openPR) Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde ab 01. August 2006 neu geregelt. Der sogenannte „Ich-AG“-Zuschuss und das Überbrückungsgeld wurden durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war. (Quelle: Arbeitsagentur.de) Weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen sind unter dem Stichwort "Gründungszuschuß" auf www.arbeitsagentur.de zu finden.
Im ersten Jahr der Existenzgründung bietet die Arbeitsagentur die Möglichkeit eines ESF-Coachings. Der Gründer kann in diesem Rahmen von einem Unternehmens-/Steuerberater seiner Wahl in allen Fragen des Unternehmensaufbaus unterstützt werden. Diese Leistung der Arbeitsagentur ist jedoch eine Ermessens-Leistung und ist nicht gesetzlich geregelt. Weitere Informationen zur Existenzgründung sind auf dem Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) unter www.existenzgruender.de zu finden.
Um sich am Markt erfolgreich zu positionieren, ist neben dem geeigneten Unternehmenskonzept die Gestaltung der individuellen unternehmerischen Präsentation - des Corporate Identity (CI) - erforderlich und oft entscheidend für den Markt- und Produkterfolg. In dieser wichtigen Phase der Gründung und Unternehmensaufstellung ist diesbezüglich kostenschonende Unterstützung notwendig. Villanet|Medien, Agentur für Webdesign und Werbung in Solingen, hat es sich u.a. zur Aufgabe gemacht, Existenzgründern mit kostengünstiger Realisierung Ihres Unternehmensauftritts zu unterstützen. Mit dem sog. Gründerspecial werden dem Existenzgründer u.a. die Realisierung der Unternehmenswebsite, Gestaltung von Logo und CI, Visitenkarte, Firmenprospekte, Werbeflyern, Briefbögen geboten.
Villanet|Medien bietet auch weitergehenden Support bei der Unternehmenspräsentation und -werbung.












