(openPR) Damit kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbständige und Gewerbetreibende möglichst unbeschadet durch die Corona-Krise kommen, können Schnellkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Förderinstitute der Bundesländer beantragt werden. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.
Erweiterung der Corona-Hilfen nötig: Selbstständige und kleine Unternehmen profitieren
Der für den November angesetzte Lockdown trifft erneut die deutsche Wirtschaft. Um die negativen Folgen abzufedern, hat die KfW ein wichtiges Förderprogramm aufgestockt und richtet sich nun auch an kleine Unternehmer mit weniger als 10 Angestellte. Vorher war dieses Programm auf Betriebe mit mehr Beschäftigten beschränkt.
Voraussetzungen: Das Unternehmen oder der Selbständige muss seit mindestens Januar 2019 am Markt sein und muss entweder in Summe in den Jahren 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben.
Erweiterte KfW-Förderung wie folgt:
- Viele der bestehenden KfW-Programme und jene der Förderinstitute der Bundesländer werden wegen der Corona-Krise stark erweitert.
- Besondere Förderprogramm in den einzelnen Bundesländern
- Erhöhte Risikoübernahme bei bestehenden KfW-Programmen und erleichterten Zugang.
- Aus den erweiterten Programmen können jetzt Unternehmen ohne jede Umsatzbeschränkung finanziert werden; dies hilft auch Unternehmen, die bislang keinen Zugang zu bestehenden Programmen haben.
- Ziel: Firmen, Selbständige und Freiberufler schnellstmöglich mit Liquidität zu versorgen.
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100% abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
Hier der KfW-Schnellkredit im Überblick:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten für Unternehmen und Selbständige, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100% Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
- 10 Jahre Laufzeit
Wir empfehlen Antragstellern den KfW-Schnellkredit über das Finanzportal COMPEON anstelle der Hausbank zu beantragen. Sie sparen damit viel Zeit und Mühe. Das FinTech Unternehmen COMPEON hat auch breite Erfahrung mit staatlichen Förderprogrammen – es gibt über 1.700 Fördermittel – und kann Ihnen eine massgeschneiderte Lösung anbieten. Die Hausbank ist in der Regel überfordert, wenn Unternehmen und Selbständige nach geeigneten KfW-Fördermittel fragen.
Weitere Informationen zur Antragstellung für den KfW-Schnellkredit inkl. Online-Zugang via Finanzportal COMPEON unter:
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