(openPR) Für Schornsteinfeger wird es zukünftig keine ZIV-Matrixzertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 mehr geben. Stattdessen hat der Zentralverband des Schornsteinfegerhandwerks gemeinsam mit ZDH-ZERT ein neues Gütesiegel „Fachbetrieb des Schornsteinfegerhandwerks“ entwickelt.
Eine Voraussetzung zum Erhalt der Zertifizierung des Gütesiegels ist unter anderem der Nachweis einer Betriebs-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 12 Millionen Euro. Aber nicht bei jedem Schornsteinfeger reicht die bestehende Versicherungssumme dafür heute aus.
Die gute Nachricht ist:
Viele Schornsteinfegerbetriebe können ihre Versicherungssumme jetzt auf 15 Millionen Euro und, wenn sie mögen, sogar auf bis zu 30 Millionen Euro erhöhen! Man sollte sich nur schnell entscheiden, denn:
Bis zum 15.12.2020 kann die Zertifizierung ganz einfach mit einem Auftragsformular bei dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks beantragt werden. Es ist dann nur ein vereinfachtes Umstellungsverfahren zur Zertifizierung notwendig.
Alle Schornsteinfeger sollten jetzt also schnell ihre Betriebs-Haftpflichtversicherung umstellen und sich im vereinfachten Verfahren zertifizieren lassen.
Sie brauchen Hilfe dabei? Wir stehen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie hier Ihren Beratungstermin: www.termininfo.net/oo-stumpf
Welche Anforderungen zur Zertifizierung werden sonst noch an den Fachbetrieb des Schornsteinhandwerks gestellt?
• Verpflichtungserklärung
• Nachweise zu Qualifikation, Schulungen und Unterweisungen von Mitarbeitern*innen
• Benennung einer verantwortlichen Person/Betriebsleiter*in, die die Voraussetzungen zu selbstständiger Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllt
• Teilnahmebescheinigungen der verantwortlichen Person/Betriebsleiter*in zu berufsbezogenen Fort- Weiterbildungsmaßnahmen von mindestens 8 Unterrichtseinheiten pro Jahr
• Nachweise der verantwortlichen Person/Betriebsleiter*in über den Besuch einer Innungsversammlung innerhalb der letzten zwei Jahre
• Nachweis über die Teilnahme an der jährlichen Selbstbewertung des ZIV
• Eine für die ausgeübten Schornsteinfegertätigkeiten entsprechende Ausstattung mit Arbeitsmitteln und Werkstattfahrzeug sowie der Erhalt des einwandfreien gebrauchsfähigen Zustands
• Zuweisung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter*innen mittels Stellenbeschreibung
• Nachweisführung privatwirtschaftlicher Tätigkeiten (Kehren, Messen, Überprüfen, Beraten, Mängelmeldung, Abrechnung der erbrachten Leistung)
• Nachweisführung hoheitlicher Tätigkeiten (Feuerstättenschau, Abnahme nach Landesbaurecht, Ersatzvornahmen, Anlassbezogene Überprüfungen, Mängelwesen, Abrechnung der erbrachten Leistung, Erhebungen, Planung der Feuerstättenschau im aktuellen Jahr)
Welche Vorteile bietet die Zertifizierung?
• Darlegung der Qualitätsfähigkeit, Fachkunde und Kompetenz des/der Schornsteinfegers*in gegenüber Dritten, insbesondere bei der Vergabe von Bezirken
• Optimierung der Betriebsorganisation
• Imagesteigerung
• Differenzierung zu Mitbewerbern
• Minimierung des Haftungsrisikos










