(openPR) Vorsprung durch Service: Das beliebte StartUp ReiseRecht GmbH hat ein neues kostenloses Kunden-Tool gelauncht, den sogenannten Flugmonitor. Tragen Nutzer auf der Website www.reiserecht.com ihre Flugnummer und ihr bevorstehendes Flugdatum ein, finden die ReiseRecht-Experten umgehend heraus, ob bei eventuell auftauchenden Flugproblemen wie Flugausfall und Flugverspätung eine Entschädigung zusteht. In der Praxis bedeutet dies: Reisestress adé, Entspannungsurlaub hallo! Kein umständliches Checken der Reiseveranstalter- oder Airline-Apps mehr, kein Herumgooglen nach Reisemängeln – einfach Daten eingeben und sich bequem via Mail von ReiseRecht informieren lassen.
ReiseRecht (www.reiserecht.com) hilft Reisenden mit direkten Ansprechpartnern, ihre Entschädigungsforderungen gegenüber Fluggesellschaften und Reiseveranstalter durchzusetzen. Top: Bei Flugverspätungen oder Flugannullierungen werden anfallende Gebühren nur bei Erfolg fällig. Die Erstberatung ist kostenlos. ReiseRecht übernimmt sämtliche Gerichtskosten. Fazit: ReiseRecht ist günstiger als vergleichbare Portale. Warum liegen anfallende Gebühren weit unter denen vergleichbarer Angebote? ReiseRecht rechnet fair nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab und verlangt keine überteuerten Provisionen von 30% oder mehr. Der Reisende spart also eine Menge Geld. Wenn Kunden eine Rechtsschutzversicherung haben, rechnet ReiseRecht seine Kosten hierüber ab.
Corona und ReiseRecht: Europaweit steigen derzeit die Zahlen der Neuinfektionen wieder. Das hat Auswirkungen auf das Reisegeschehen. Erklärt das Robert Koch-Institut europäische Länder oder Teile derselben zum Risikogebiet, folgt das Auswärtige Amt in der Regel mit einer Reisewarnung. Viele Fluggesellschaften und Reiseveranstalter reagieren mit kurzfristigen Stornierungen. In dieser Situation sind viele Reisende verunsichert, da sie zudem nicht über ihre Rechte informiert werden. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter setzen zumeist bewusst darauf, dass Reisende ihre Ansprüche nicht durchsetzen und hoffen durch Schweigen oder der Zahlung einer stark reduzierten Erstattungssumme darauf, dass Ansprüche nicht weiterverfolgt werden. Reisende verzichten so im Jahr auf mehrere Millionen Euro, die ihnen als Entschädigung grundsätzlich zustünden. Die ReiseRecht-Experten (www.reiserecht.com) helfen Betroffenen, Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen.
ReiseRecht-Geschäftsführerin Jennifer Keweloh: „Wir stellen gezielt den Kunden in den Vordergrund. Unser Anspruch ist es, Reisende eine effektive, umfassende und nicht überteuerte Rechtsdienstleistung zu garantieren.“








