(openPR) ARAG informiert über Bestimmungen und Regelungen, die Familien beachten sollten, die mit dem Gedanken spielen, eine Aupairkraft zu beschäftigen.
Düsseldorf, 07.01.2003 Aupairs aus dem Ausland können weit mehr sein, als Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung. Vielen Eltern ermöglichen sie durch ihre Unterstützung im Haushalt die Rückkehr ins Arbeitsleben. Wer ein Aupairmädchen beschäftigen möchte, hat allerdings die Qual der Wahl zwischen sehr vielen Aupair-Vermittlern, unter denen es leider auch schwarze Schafe gibt. Da sich die Aufenthalte der meisten ausländischen Helfer über mehrere Monate erstrecken, sollte genau geprüft werden, wer zur Familie passt und welche Rechte und Pflichten auf beiden Seiten bestehen.
Vermittlung über eine AgenturWer nicht durch Freunde oder Verwandte Aupairs empfohlen bekommt, ist auf die Vermittlung über eine Agentur angewiesen. Das Problem bei der Vielzahl dieser Dienstleister: Während früher eine Erlaubnis nötig war, um Kandidaten zu vermitteln, reicht seit März eine entsprechende Gewerbeanmeldung zur Vermittlungsfähigkeit. Daher raten ARAG Experten interessierten Familien, sich ausschließlich von qualifizierten Agenturen beraten zu lassen. Ein seriöser Aupair-Vermittler steht sowohl den von ihm vermittelten Aupairs als auch den Gastfamilien persönlich zur Seite. Manche Agenturen unterstützen die frisch gebackenen Gasteltern auch in der Organisation des Aupair-Aufenthaltes, indem sie beispielsweise spezielle Freizeitprogramme für die fleißigen Helfer bereithalten. Leistungen und Gebühren der Aupair-Vermittler sind sehr unterschiedlich. ARAG Experten raten zum Vergleich.
Vertrag zwischen Gasteltern und Aupair
Die Aupairtätigkeit gilt als Betreuungsverhältnis besonderer Art und bleibt damit grundsätzlich sozialversicherungsfrei. In den Vertrag zwischen Gasteltern und Aupair gehört ein vereinbartes Taschengeld – üblich sind derzeit rund 200 Euro monatlich – sowie eine Urlaubsregelung; vier Wochen bezahlter Jahresurlaub stehen jedem Aupair zu. Ferner steht dem Aupair ein voller Ruhetag in der Woche zur Verfügung. Unterkunft und Verpflegung werden von der Familie unentgeltlich gestellt. Grundsätzlich sollten Aupairs ein eigenes Zimmer in der Familienwohnung haben. Auch die Dauer des Aupair-Verhältnisses sollte geregelt werden.
Versicherung von Aupairs
Die Gasteltern bürgen für ihr neues Familienmitglied für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Daher raten ARAG Experten zu einem umfassenden Versicherungsschutz. Obligatorisch ist die Versicherung des Aupairs für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls.
Krankenversicherung
ARAG Fachleute raten beim privaten Krankenversicherungsschutz einen umfassenden Tarif zu wählen, der einen 2,3-fachen Steigerungssatz der ärztlichen Gebührenordnungen beinhaltet. Auch die Kosten einer Schwangerschaft und Geburt sollten damit abgesichert sein. Ein Tipp der ARAG Experten: Gasteltern sind gut beraten, darauf zu achten, dass auch die Kosten für Zahnersatz erstattet werden.
Privathaftpflicht
Besteht eine Privathaftpflichtversicherung, deren Police alle im Haushalt lebenden Personen einschließt, gilt sie auch für die Kinderbetreuerin. ARAG Experten raten zu einer Versicherungssumme von mindestens 1,5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Im Rahmen der Tätigkeit sollte in der Privathaftpflichtversicherung auch das Berufshaftpflichtrisiko mitversichert sein.
Unfallversicherung
Laut ARAG Experten ist eine Versicherungssumme von 100.000 Euro angemessen, eine Absicherung des Unfalltods dagegen überflüssig.
Um ganz sicher zu gehen, schadet auch der Abschluss einer Abschiebekostenversicherung nicht: Taucht das Aupair unter und wird von der Polizei aufgegriffen, kann die anschließende Abschiebung Tausende von Euro kosten.
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