Beachvolleyball in Bayern wird künftig von Agentur vermarktet
(openPR) Der Bayerische Volleyball-Verband geht in Sachen Beachvolleyball neue Wege. Ab sofort wird der BVV-Beach-Cup von einer Agentur in Fürth vermarktet.
Der BVV-Beach-Cup existiert bereits seit 1996. Die Beachvolleyballevents 2007 sind in verschiedenen Innenstädten, sowie anderen stark frequentierten Locations, geplant. Die höchste bayerische Turnierserie stellt gleichzeitig die „2. Liga“ in Deutschland dar. Absoluter Höhepunkt 2006 waren die Bayerischen Meisterschaften im Munich Airport Center am Flughafen München.
Mit dem neuen Vermarkter „fuerst – sport marketing beratung“ soll der Auftritt der bestehenden Serie weiterentwickelt werden. Stefan Fürst organisiert seit 2001 das A+-Turnier in Fürth und ist seit 2005 als Landesbeauftragter für Beachvolleyball in Bayern ehrenamtlich tätig. Für dieses Amt wird nun ab dem 1.1.2007 ein Nachfolger gesucht. Der Vertrag mit dem bisherigen Titelsponsor, der Tucher Bräu, wird nicht verlängert, sodass derzeit ein neuer Namensgeber sowie weitere Sponsoren gesucht werden.
Infos zur Agentur sind auf www.fuerst-sportmarketing.de, Infos zum Bayerischen Volleyball-Verband auf www.bvv.volley.de zu finden.
Bayerischer Volleyball-Verband e.V.
Roland Höfer
Beachvolleyball-Büro
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Tel.: 089/15702-303
Handy: 0177/1702303
Fax: 089/15702-307

www.bvv.volley.de
Bayerischer Volleyball-Verband
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Verantwortlich für diese Pressemeldung: 1. Name und Sitz
1.1 Der Bayerische Volleyball-Verband e.V. (BVV) im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV), gegründet im Jahre 1975, hat seinen Sitz in München. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts München eingetragen. Gerichtsstand ist München.
1.2 Der BVV ist Mitglied des Deutschen Volleyball-Verbandes e.V. (DVV).
1.3 Seine Farben sind weiß/blau.
Über das Unternehmen
2. Zweck und Aufgaben
2.1 Zweck des Verbandes ist die Förderung und Verbreitung des Volleyballsports auf ausschließlich gemeinnütziger Grundlage mit dem Ziele der allgemeinen Leibeserziehung der Angehörigen seiner Mitgliedsvereine, insbesondere der Jugend.
2.2 Der BVV ist parteipolitisch, rassisch und konfessionell ungebunden.
2.3 Der BVV ist der für den Volleyballsport ausschließlich zuständige Fachverband der
volleyballspielenden Vereine in Bayern.
2.4 Für die Geschäftsführung des BVV gelten die Grundsätze der Geschäftsordnung so-
wie der Finanzordnung des BVV.
2.5 Dem BVV obliegt vor allem
2.5.1 die Förderung des Leistungssports, insbesondere im Jugendbereich,
2.5.2 die Förderung des Beachvolleyballs,
2.5.3 die Förderung des Freizeit- und Breitensports,
2.5.4 die Unterstützung des Jugendsports an den Schulen in Zusammenarbeit mit
dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus,
2.5.5 die Regelung des Spielbetriebes und dessen Organisation im Freistaat Bayern,
2.5.6 die Aus- und Fortbildung von Übungsleitern und Schiedsrichtern,
2.5.7 die Betreuung seiner Mitglieder,
2.5.8 die Koordinierung von überregionalen Veranstaltungen.
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