(openPR) „Umgang mit Altfahrzeugen - Alltagsfragen und Alltagsprobleme“ lautet der Titel eines Workshops, welcher am 02. Dezember 2020 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt.
Der Umgang mit Altfahrzeugen und deren Entsorgung stellt ein vielschichtiges und oftmals besonders augenfälliges Problem dar.
Die sachgerechte Verwertung und ordnungsgemäße Beseitigung von Altfahrzeugen erfordern sowohl bei den Abfallbesitzern und Gewerbetreibenden als auch besonders bei den verschiedenen betroffenen Behörden nicht nur detaillierte Kenntnisse des Abfallrechts, sondern auch einer Vielzahl anderer relevanter Rechtsgebiete.
Im Workshop wird ein Überblick über die in diesem Zusammenhang relevanten Regelungen gegeben und die Stellung des Altfahrzeugs nach dem KrWG diskutiert.
Es werden die verschiedenen Aspekte bei Bewertung und Umgang mit Altfahrzeugen und alten Fahrzeugen erarbeitet und diskutiert.
Abgrenzungsfragen in der Bandbreite vom Handel und Export mit alten Fahrzeugen über Ersatzteilgewinnung bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung werden anhand praktischer Beispiele erörtert.
Die verschiedenen Bewertungsansätze nach Abfall-, Straßen-, Wasser-, Anlagen- und allgemeinem Ordnungsrecht werden dabei aufgezeigt und abgegrenzt.
Die maßgebliche Anwendung des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts wird jeweils einbezogen.
Die verschiedensten rechtlichen Neuregelungen einschließlich des Altfahrzeuggesetzes werden berücksichtigt.
Die rechtlichen Belange werden jeweils mit Beispielen verdeutlicht und anhand von praktischen Übungen durch die Teilnehmer vertieft.
Dabei wird die Behandlung von Frage- und Problemstellungen der Teilnehmer einen breiten Raum einnehmen.
Angesprochen werden insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abfallbehörden, Umweltverwaltungen und Ordnungsämtern aber auch von Kfz-Werkstätten, dem Kfz-Handel und Autoverwertungs- bzw. Entsorgungsbetrieben.
PROGRAMM
09.30 Uhr Regelungen zum Vollzug der / des Altfahrzeuggesetzes
Das Fahrzeug als Abfall im Sinne von §3 KrWG
Abgrenzung zu Gebrauchtfahrzeugen, Exportfahrzeugen, Bastlerfahrzeugen und Oldtimern
Anwendung des §20 KrWG, Unterscheidung, Anwendungsprobleme und Grenzen
Möglichkeiten der Entfernung eines Fahrzeuges aus dem Verkehrsraum und von Privatgrundstücken
Vollzugsprobleme der Behörden und Verantwortlichkeiten von Fahrzeugbesitzern und Grundeigentümern
Anordnung und Durchsetzung von behördlichen Maßnahmen, Erstattung von Kosten
Das Altfahrzeug als Gegenstand anlagenrechtlicher Pflichten insbesondere nach BImSchG
15.45 Uhr Ende der Veranstaltung
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmegebühr: 319 € (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://iwu-ev.de/pdf/A201202.pdf
Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): https://iwu-ev.de/ics/A201202.ics













