(openPR) 10,1 Millionen Menschen in Kurzarbeit, 308.000 mehr arbeitslos als noch im März: Die Arbeitsmarktdaten Ende April fielen schlechter aus als erwartet. Es waren die ersten Zahlen, an denen sich die Auswirkungen der Coronakrise ablesen ließen.
Wenn der Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit wegen Covid-19 Kurzarbeit anmeldet oder im schlimmsten Fall die Kündigung ausspricht, ist das ein Schock für Beteiligte. Eine plötzlich aus Corona resultierende Arbeitslosigkeit stellt viele gerade jetzt vor ungeahnte Probleme.
Mit Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, AVGS, bieten Bundesagentur oder Jobcenter kostenlose und individuelle Hilfe in Form eines Coachings. Das hilft beim Verdauen des Rückschlages und der Suche nach einer neuen Arbeit.
Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem AVGS gefördert werden können, heißen „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Die Einrichtung, die solche Maßnahmen durchführt, ist der sogenannte „Maßnahmeträger“. Die Bundesagentur schreibt beispielsweise: “Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern”.
Für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose eignet sich seit 2017 beispielsweise das NOIP Puzzle Coaching. Dabei handelt es sich um ein modulares Bewerbertraining mit bis zu 87 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Seine bis zu sieben Teile sind sowohl einzeln buchbar, als auch als komplettes Coaching. Es dauert bis zu 6 Wochen oder maximal 3 Monate.
Als Einzelcoaching hilft es gezielt dabei, individuelle Stärken und Schwächen zu erarbeiten, zu kennen und zu akzeptieren.
Teilnehmende suchen passende Stellen und erstellen oder verbessern Deckblatt, Anschreiben, Lebenslauf und Onepager bis sie aussagekräftige Bewerbungsunterlagen darstellen.
Weitere Themen sind: mit Sympathie und Authentizität Vorstellungsgespräche meistern, sich durch eine eigene und passende Strategie bestmöglich verkaufen oder bei Bedarf alternative Karrierepläne erarbeiten.
Auch während der pandemiebedingten Ausnahmesituation werden Aktivierungs und Vermittlungsgutscheine ausgehändigt. Die Teilnahme ist seit Mitte März 2020 von zu Hause aus möglich - virtuell und datenschutzfreundlich.
Wer außerhalb des Saarlandes wohnt, sollte für die Teilnahme darauf achten, dass die regionale Beschränkung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins “bundesweit” ist. Innerhalb des Saarlandes ist die Begrenzung auf die Landesgrenzen ausreichend.
Mehr zu Arbeitslosigkeit, Coronakrise und arbeitslos durch Corona gibt es unter unter: https://nur-oben-ist-platz.de/arbeitslos-corona-covid-19-arbeitslosigkeit/













